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Das Wohnungseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Unter Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung innerhalb eines Hauses, verbunden mit einem Anteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 3 WEG).
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