Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
in Regensburg
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Anwalt Arbeitsrecht Regensburg
Dr. Nils Bronhofer
Probleme mit dem Arbeitgeber können schnell existenzbedrohende Folgen für Sie als Arbeitnehmer haben. Spricht Ihr Arbeitgeber die Kündigung aus oder droht er mit einer Abmahnung, ist professionelle Hilfe gefragt. Diese erhalten Sie von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg.
Mit meiner Expertise beantworte ich Ihnen alle Fragen zur Abfindung und trage zur Klärung Ihres Falles bei, so dass Sie möglichst bald die eigene berufliche Zukunft weiter beplanen können.
Dr. Nils Bronhofer
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht
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Ich stehe Ihnen mit meinem Wissen aus 20 Jahren beruflicher Erfahrung im Arbeitsrecht zur Verfügung.
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Seit 16 Jahren profitieren Sie von meiner Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Die Zufriedenheit der Mandanten drückt sich durch positive Bewertungen auf anwalt.de und in anderen Bewertungen aus.
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Bei einer Anfrage lege ich Wert auf eine kurzfristige Terminvergabe.
Top Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
2021, 2022, 2023
Nils Bronhofer
2022, 2023
„Beste Anwälte“
Arbeitsrecht 2022, 2023
5,0 von 5,0 Sternen
bei über 390 Bewertungen
Beste Anwaltskanzlei
Arbeitsrecht 2022, 2023
Wann Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg beauftragen sollten
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht kann schon bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein. Für Sie als Arbeitnehmer ergeben sich z. B. Nachteile, wenn ein wesentlicher Inhalt im Arbeitsvertrag fehlt oder gegen eine Bestimmung des Tarifvertrages verstößt. Hier - aber auch später - leistet Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht gute Unterstützung. Ich stehe Ihnen bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Regensburg.
als Anwalt erfolgreich vertreten?
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Warum Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht in Regensburg beauftragen sollten
20-jährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrech
Bereits während des Studiums habe ich Erfahrungen im Arbeitsrecht gesammelt. Auch in meiner Freizeit war ich in unterschiedlichen Kanzleien in München mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht unterwegs. Schon während der Referendariatszeit wurde ich im Fachgebiet Arbeitsrecht promoviert. Im Anschluss habe ich den Fachanwalts-Lehrgang mit Schwerpunkt Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen. Bereits bald darauf gründete ich im Jahr 2005 meine erste eigene Kanzlei. Bis heute existiert diese Kanzlei, die um mehrere Rechtsfachgebiete erweitert und um starke Partner ergänzt wurde.
Exzellente Bewertungen und zahlreiche zufriedene Mandanten
Über 15 Jahre Tätigkeit Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klärung eines arbeitsstrafrechtlichen Sachverhalts
In diesen Bereichen unterstütze ich Sie
Abwendung einer unberechtigten Kündigung
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, steht sowohl Ihnen als auch Ihrem Arbeitgeber das Mittel der Kündigung zur Verfügung. Hierbei müssen einige rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu gehört z. B., dass die Kündigungsschutzfrist eingehalten wird. Auch die Schriftform ist ein Erfordernis, das für eine Kündigung gewahrt werden muss. Überdies muss Ihr Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben.
Sind die Bedingungen für eine Kündigung nicht erfüllt, ist diese rechtlich nicht bindend. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Regensburg unterstützt Sie durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dafür ist es allerdings notwendig, dass Sie sich umgehend nach dem Erhalt der Kündigung bei ihm melden. Die Frist zur Einreichung der Klage endet drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung, das Gesetz spricht von Zugang der Kündigung in § 4 Satz Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Kündigungsschutzklage
Nach Erhalt einer Kündigung hat ein Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um dagegen mittels Klage beim Arbeitsgericht vorzugehen – anschließend erlischt seine Rechtsposition. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg kümmere ich mich darum, dass Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht und vorschriftsgemäß beim zuständigen Arbeitsgericht eingeht. Oft sogar schon an dem Tag, an dem mich der Mandant beauftragt hat.
Fachliche Beratung bei einem Aufhebungsvertrag
Möchte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter einvernehmlich beenden, schlägt er ihm häufig den Abschluss eines Arbeitsvertrages vor. Diese Vereinbarung bringt dem Arbeitnehmer in der Regel nur Nachteile. Denn mit Ihrer Unterschrift ist das Arbeitsverhältnis beendet. Sie profitieren nicht vom Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber muss keine Kündigungsschutzfristen einhalten und den Betriebsrat nicht anhören.
Konsultieren Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht, so zeige ich Ihnen weitere Folgen auf, die Sie als Arbeitnehmer in Kauf nehmen müssten. Hierzu zählen z. B. auch, dass beim Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperrzeit wirksam wird und es nach der Unterschrift kein Zurück gibt.
Unterstützung bei einer Abmahnung
Fällt ein Arbeitnehmer durch ein bewusstes Fehlverhalten - z. B. regelmäßiges Zuspätkommen - auf, darf der Arbeitgeber ihn abmahnen. Hat der Arbeitnehmer sein Verhalten danach noch nicht geändert, steht es dem Arbeitgeber frei, ihn zu kündigen. Nicht selten nutzt ein Arbeitgeber die Gelegenheit, einen Arbeitnehmer mit einem vorgegebenen Fehlverhalten abzumahnen, um anschließend eine Kündigung auszusprechen.
Diesem Vorhaben wirken Sie sinnvoll entgegen, wenn Sie sich an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg wenden. Warten Sie nicht, bis Sie die nächste Abmahnung oder schon die Kündigung erhalten haben. Wenden Sie sich rechtzeitig an mich, können wir rechtzeitig handeln und Schlimmeres verhindern.
Fragen zur Abfindung
Arbeitsstrafrecht
Ein arbeitsstrafrechtlicher Sachverhalt entsteht bei einer Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag. Für den Verursacher bedeutet, dies, dass er neben arbeitsrechtlichen Folgen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Als Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg bin ich bei der Klärung eines arbeitsstrafrechtlichen Sachverhalts optimal aufgestellt. So kläre ich Sie auch darüber auf, dass Sie bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nicht nur mit dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes rechnen müssen.
Abhängig von der Höhe der Strafe kommt hier z. B. auch die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe in Betracht. Eine Bestrafung lässt sich vermeiden, wenn Sie mich rechtzeitig konsultieren und wir eine solide Verteidigungsstrategie aufbauen.
FAQs zum Thema Anwalt für Arbeitsrecht für Regensburg
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