Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden – ob als Beschuldigter oder Zeuge. Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Hier ist frühzeitige, fachübergreifende Beratung notwendig. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert sowohl den Spezialisten im Strafrecht als auch den Fachanwalt im Steuerrecht. Die strafrechtliche Verteidigung setzt notwendigerweise die steuerrechtliche Fachkompetenz voraus. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen ermöglicht es , dass wir beide Fachbereiche aus einer Hand anbieten können.
Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
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Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen.
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Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren.
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Vertretung gegenüber den Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamts und der Steuerfahndung.
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Vertretung in der Hauptverhandlung vor sämtlichen Gerichten.
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Begleitung von Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung und Beschlagnahme).
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Kapitaleinkünfte aus europäischen (wie zB Lichtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz) und außereuropäischen Bankverbindungen.
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Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung
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Haftung von Geschäftsführern.