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Dr. Nils Bronhofer

Ihr Anwalt für
Kündigung

Ihr Anwalt für Kündigung

Dr. Nils Bronhofer

Die Kündigung

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen? Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie nun haben und was Ihnen aus rechtlicher Sicht zusteht?

Eine Kündigung zu erhalten, ist erfahrungsgemäß eine hochemotionale Sache. Neben Ärger und Wut stellen sich häufig auch Existenzängste ein. Nicht selten bietet das Gesetz aber Möglichkeiten, gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Dabei möchte ich Ihnen als Anwalt für Kündigung in München gerne helfen.

Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch und schildern Sie mir Ihre Situation. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!

Dr. Nils Bronhofer

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht


  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht
  • Viele tausend zufriedene Mandanten
  • Seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Kurzfristige Terminvergabe
  • Beste Bewertungen auf anwalt.de

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Anwalt Kündigung München –
Warum Sie mich beauftragen sollten


Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die am Häufigsten vorkommende Kündigung im Arbeitsrecht. Sie unterteilt sich in die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Daneben steht die Änderungskündigung. Sämtliche Kündigungen haben gemeinsam, dass zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Beendigungsdatum die Kündigungsfrist liegt, die vom Arbeitgeber einzuhalten ist.
→ So kann ich Ihnen helfen

Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung erheben wir gerne für Sie Kündigungsschutzklage und klären die Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung, so dass Sie Versicherungsschutz haben und keine Anwaltskosten zu tragen haben. Die Erhebung der Klage hat innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erfolgen, dies wird in § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Dabei helfe ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht in München gerne.

Die betriebsbedingte Kündigung

Auch nach Zugang einer betriebsbedingten Kündigung sorgen wir dafür, dass rechtzeitig Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben wird. Gleichzeitig prüfen wir mit Ihnen die relevanten Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, besonderer Kündigungsschutz, Anzahl der Unterhaltspflichten) sowie die funktionale Vergleichbarkeit mit anderen Kollegen, die möglicherweise zu Unrecht nicht in die Sozialauswahl einbezogen worden sind.
→ So kann ich Ihnen helfen:

Die betriebsbedingte Kündigung ist immer dann einschlägig, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung dazu führt, dass Ihr Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und kein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden ist, den man Ihnen vor Ausspruch einer Beendigungskündigung anbieten müsste. Im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl wird geprüft, ob bei mehreren Arbeitnehmern, die für die Kündigung in Betracht kommen, der sozial stärkste Kollege gekündigt wird oder zu Unrecht ein Mitarbeiter gekündigt wurde, der sozial schutzwürdiger ist. Dabei spielen die Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Unterhaltspflichten und die Frage nach besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitglied) eine große und entscheidende Rolle.

Die verhaltensbedingte Kündigung

Kurze Rückspielzeiten sind uns sehr wichtig. Regelmäßig erhalten Sie bereits am gleichen Tag einen Besprechungstermin oder wenigstens innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Erstkontakt mit unserem Backoffice. Die Kundenzufriedenheit steht für uns über allem. Dabei begrenzen uns die üblichen Bürozeiten nicht - wir versuchen uns nach dem Terminkalender unserer Mandanten zu richten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung:

→ So kann ich Ihnen helfen:
im Rahmen der Erhebung der Kündigungsschutzklage greifen wir eine zuvor ausgesprochene Abmahnung an, um der Kündigung die Grundlage ihrer Wirksamkeit zu entziehen und das Prozessrisiko für den Arbeitgeber zu erhöhen. Häufig leiden Abmahnungen bereits an der Verletzung der Hinweisfunktion, die das Bundesarbeitsgericht für die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung aufgestellt hat.

Die personenbedingte Kündigung

im Rahmen der Erhebung der Kündigungsschutzklage greifen wir eine zuvor ausgesprochene Abmahnung an, um der Kündigung die Grundlage ihrer Wirksamkeit zu entziehen und das Prozessrisiko für den Arbeitgeber zu erhöhen. Häufig leiden Abmahnungen bereits an der Verletzung der Hinweisfunktion, die das Bundesarbeitsgericht für die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung aufgestellt hat.
→ So kann ich Ihnen helfen:

Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen eine personenbedingte Kündigung, die ihren Ursprung in einer Erkrankung hat, führe ich häufig Gespräche mit dem behandelnden Arzt und frage ihn nach seiner Sicht der Dinge, ob und wann wieder mit einer Herstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. Kann der Arzt hierüber eine günstige Aussage treffen, misslingt die negative Gesundheitsprognose für den Arbeitgeber und die Kündigung kann regelmäßig erfolgreich abgewehrt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Kündigung München

Muss der Arbeitgeber vor einer fristlosen Kündigung mit mir sprechen?

Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber kein aufklärendes Hinweisgespräch mit dem Arbeitnehmer führen. Ein solches kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber vorhat, eine sogenannte Verdachtskündigung auszusprechen.

Welche Fristen muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung einhalten?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung keine Frist einhalten. Eine Ausnahme ist nur bei der fristlosen Kündigung zu finden. Dort muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes, des Kündigungsgrundes, ausgesprochen werden. Hierzu berate ich Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.

Warum sollte ich Sie als Anwalt für Kündigung in München beauftragen?

Sie sollten in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der eine lange Berufserfahrung hat und eine hohe Spezialisierung nachweisen kann. Beide Dinge zusammen ergeben für den Fachanwalt für Arbeitsrecht die Möglichkeit, schon im Vorfeld eines Klageverfahrens die Erfolgsaussichten verlässlich einschätzen zu können. Übrigens vertrete ich Sie nicht nur in München, sondern auch als Anwalt für Arbeitsrecht an unseren Standorten in Augsburg, Rosenheim und Kempten sowie im gesamten Bundesgebiet.

Was kostet ein Anwalt für Kündigung in München?

Während viele Anwälte für Kündigung in München auf Basis des geleisteten Stundenaufwands abrechnen (Stundenhonorar), rechnen wir lediglich in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies bringt den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass die Rechtsschutzversicherung die vollen Anwaltskosten in aller Regel übernimmt. Rechtsschutzversicherer übernehmen grundsätzlich keine Stundenhonorare.

Darf der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung das Gehalt einbehalten?

Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Tag des Ausspruchs der Kündigung bezahlen. Stellt sich später im Kündigungsschutzprozess heraus, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, so hat der Arbeitgeber die nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlenden Gehälter nachzuentrichten. Hierzu berate ich Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.

Welche Leistungen erwarten mich bei einem Anwalt für Kündigung in München?

Wenn Sie mich als Ihren Anwalt für Kündigung in München beauftragen, dürfen einen hohen Dienstleistungsgrad, eine hohe Arbeitsqualität und eine verlässliche Beurteilung Ihres Falls erwarten. Mit weniger sollten Sie sich nicht zufriedengeben. Erfahrenheit und eine hohe Erfolgsquote sind ebenso unerlässlich.

Muss der Arbeitgeber die Kündigung im Kündigungsschreiben begründen?

Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keine Gründe angeben. Erst durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage wird er dazu gezwungen, die Kündigungsgründe darzulegen und sie unter Beweis zu stellen. Das heißt umgekehrt auch, dass der Arbeitnehmer erst dann die Kündigungsgründe überprüfen kann, wenn er Klage zum Arbeitsgericht erhoben hat. Dies ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu tun, vergleiche § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Hierzu berate ich Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.

Was muss ich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?

Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie unbedingt die Frist zur Erhebung einer Klage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beachten. Sie sollten sich außerdem unverzüglich nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden, dies ist mittlerweile online möglich unter www.arbeitsagentur.de. Hierzu berate ich Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.

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