Ihr Anwalt bei Kündigung
in München


Ihr Anwalt bei Kündigung in München
Dr. Nils Bronhofer ·
Isabel Kleiner · Joshua Mauritz, LL.M. · Till Hardeweg

Anwalt bei Kündigung in München
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen? Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie nun haben und was Ihnen aus rechtlicher Sicht zusteht?
Eine Kündigung zu erhalten, ist erfahrungsgemäß eine hochemotionale Sache. Neben Ärger und Wut stellen sich häufig auch Existenzängste ein. Nicht selten bietet das Gesetz aber Möglichkeiten, gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Dabei möchten wir Ihnen als Anwälte für Kündigung in München gerne helfen.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch und schildern Sie uns Ihre Situation. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!

Dr. Nils Bronhofer
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Top Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
2021, 2022, 2023, 2024
Nils Bronhofer
2022, 2023, 2024
Best Law Firms Germany
2025
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Arbeitsrecht 2022, 2023, 2024
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Beste Anwaltskanzlei
Arbeitsrecht 2022, 2023
Anwalt Kündigung München –
warum Sie uns beauftragen sollten
Anwalt Kündigung München –
warum Sie uns beauftragen sollten
Die ordentliche Kündigung
Haben Sie eine Kündigung erhalten, so sprechen wir zunächst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, um sicherzustellen, dass diese die Anwaltskosten für Sie übernehmen wird. Anschließend, innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, erheben wir für Sie Kündigungsschutzklage. Das heißt, wir versuchen, Ihre Kündigung vor Gericht für unwirksam erklären zu lassen. Ist dies erfolgreich, behalten Sie Ihren Job und beziehen auch weiterhin Gehalt.

Die betriebsbedingte Kündigung
Erhalten Sie eine betriebsbedingte Kündigung, so prüfen wir für Sie, ob diese rechtmäßig ist. Dazu muss zum einen ihr Arbeitsplatz dauerhaft wegfallen und zum anderen kein anderer, geeigneter freier Arbeitsplatz verfügbar sein. Kommen mehrere Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers für die betriebsbedingte Kündigung in Frage, so prüfen wir, ob tatsächlich alle Ihre Kollegen sozial schutzwürdiger sind. Dabei spielen Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Unterhaltspflichten und die Frage nach besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitglied) eine große und entscheidende Rolle.

Die verhaltensbedingte Kündigung
Kurze Rückspielzeiten sind uns sehr wichtig. Regelmäßig erhalten Sie bereits am gleichen Tag einen Besprechungstermin oder wenigstens innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Erstkontakt mit unserem Backoffice. Die Kundenzufriedenheit steht für uns über allem. Dabei begrenzen uns die üblichen Bürozeiten nicht - wir versuchen uns nach dem Terminkalender unserer Mandanten zu richten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung:
Erhalten Sie eine verhaltensbedingte Kündigung, so muss zuvor bereits eine Abmahnung erfolgt sein. Diese greifen wir an, um der verhaltensbedingten Kündigung die Grundlage ihrer Wirksamkeit zu entziehen und somit das Prozessrisiko für den Arbeitgeber zu erhöhen. Nicht selten wird bei einer Abmahnung die sogenannte Hinweisfunktion verletzt, sodass wir mit dieser Herangehensweise oft erfolgreich sind.

Die personenbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigungen werden in der Regel aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters ausgesprochen. Haben Sie eine solche Kündigung erhalten, erheben wir Kündigungsschutzklage für Sie. Dann führen wir Gespräche mit Ihrem behandelnden Arzt, um herauszufinden ob und wann Sie voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein werden. Trifft der Arzt hier eine für uns vorteilhafte Aussage, so kann der Arbeitgeber nicht mehr mit einer negativen Gesundheitsprognose argumentieren und wir können Ihre Kündigung erfolgreich abwehren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Kündigung München
Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber kein aufklärendes Hinweisgespräch mit dem Arbeitnehmer führen. Ein solches kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber vorhat, eine sogenannte Verdachtskündigung auszusprechen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung keine Frist einhalten. Eine Ausnahme ist nur bei der fristlosen Kündigung zu finden. Dort muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes, des Kündigungsgrundes, ausgesprochen werden. Hierzu beraten wir Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt für Kündigung in München beauftragen, der eine lange Berufserfahrung hat und eine hohe Spezialisierung nachweisen kann. Beide Dinge zusammen ergeben für den Fachanwalt für Arbeitsrecht die Möglichkeit, schon im Vorfeld eines Klageverfahrens die Erfolgsaussichten verlässlich einschätzen zu können.
Während viele Anwälte für Kündigung in München auf Basis des geleisteten Stundenaufwands abrechnen (Stundenhonorar), rechnen wir lediglich in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies bringt den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass die Rechtsschutzversicherung die vollen Anwaltskosten in aller Regel übernimmt. Rechtsschutzversicherer übernehmen grundsätzlich keine Stundenhonorare.
Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Tag des Ausspruchs der Kündigung bezahlen. Stellt sich später im Kündigungsschutzprozess heraus, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, so hat der Arbeitgeber die nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlenden Gehälter nachzuentrichten. Hierzu beraten wir Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Wenn Sie uns als Anwalt für Kündigung in München beauftragen, dürfen Sie einen hohen Dienstleistungsgrad, eine hohe Arbeitsqualität und eine verlässliche Beurteilung Ihres Falls erwarten. Mit weniger sollten Sie sich nicht zufriedengeben. Erfahrenheit und eine hohe Erfolgsquote sind ebenso unerlässlich.
Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keine Gründe angeben. Erst durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage wird er dazu gezwungen, die Kündigungsgründe darzulegen und sie unter Beweis zu stellen. Das heißt umgekehrt auch, dass der Arbeitnehmer erst dann die Kündigungsgründe überprüfen kann, wenn er Klage zum Arbeitsgericht erhoben hat. Dies ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu tun, vergleiche § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Hierzu beraten wir Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie unbedingt die Frist zur Erhebung einer Klage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beachten. Sie sollten sich außerdem unverzüglich nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden, dies ist mittlerweile online möglich unter www.arbeitsagentur.de. Hierzu beraten wir Sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Rechtsanwalt
Dr. Bronhofer
Arbeitsrecht
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089 / 9090155-20
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