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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Jugendstrafrecht

  • Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht

    Dr. Timo Westermann

Jugendstrafrecht

Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende stellen für diese und deren Familien in jedem Fall eine ungeheure Belastung dar. Eine Verurteilung kann zudem zu einer Vorstrafe führen, die im Führungszeugnis für künftige Arbeitgeber sichtbar ist. Es drohen nicht nur verschiedenste Erziehungsmaßnahmen und Strafen, sondern das ganze Verfahren wirkt einschüchternd und kann bei allen Beteiligten zu großer Unsicherheit und Zukunftsangst führen.

Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München begleite ich Ihr Kind – ebenso wie Sie als Eltern - sicher durch das Strafverfahren. Ich nehme allen Beteiligten die Angst vor dem Strafverfahren und gewährleiste in meiner Funktion als Anwalt für Strafrecht in München eine bestmögliche Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht

  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr

  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht München – das sollten Sie wissen


→ Das ist im Jugendstrafrecht geregelt

Der Begriff des „Jugendstrafrechts“ beschreibt allgemein das Straf- und Prozessrecht, das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) gilt. Es weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Im Gegensatz zur „Strafe“ im Strafgesetzbuch, dass für Heranwachsende und Erwachsene gilt, steht der „Erziehungsgedanke“ im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts.

→ Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Der entscheidende Unterschied ist, dass im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts der Erziehungsgedanke steht. Das Erwachsenstrafrecht will die Taten sanktionieren. Der Täter soll für begangenes Unrecht bestraft werden, die Abschreckung für die Zukunft ist dem untergeordnet. Im Jugendstrafrecht soll nicht bestraft werden, sondern es soll erreicht werden, dass der Jugendliche oder Heranwachsende künftig straffrei lebt. Die Strafe orientiert sich in Jugendstrafverfahren daran, was für den Jugendlichen als erzieherisch notwendig erachtet wird. Darüber hinaus sind in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende auch das Jugendamt bzw. die daran angeschlossene Jugendgerichtshilfe eingebunden, die selbst einen Ahnungsvorschlag in einer Hauptverhandlung machen können.

→ Typische Delikte im Jugendstrafrecht

Neben Straftaten, die „jugendtypisch“ sind (Graffiti, Schwarzfahren, Beleidigung, Diebstahl) kommen auch alle anderen Straftaten in Betracht. Insbesondere Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind vielfach vor Gericht angeklagt.

  • Betäubungsmitteldelikte
  • Delikte im Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis)
  • Körperverletzungen
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Betrug

→ Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht sind deutlich mildere Strafen als im Erwachsenenstrafrecht möglich. Entscheidend ist die Beurteilung des Jugendrichters, welche Maßnahmen erforderlich sind, um auf den Jugendlichen erzieherisch einzuwirken.

Das mildeste Mittel ist eine Erziehungsmaßregel. Es kommen Weisungen, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen oder an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, in Frage. Es kann auch ein sog. Täter-Opfer-Ausgleich geregelt oder angeordnet werden, den Umgang mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen. Als härtere Sanktion gibt es sog. Zuchtmittel. Dies können Verwarnung, die Erteilung von Auflagen oder der Jugendarrest sein.

Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre, in besonderen Fällen sogar zehn Jahre. Es wird zu einer Jugendstrafe kommen, wenn sog. „schädliche Neigungen“ oder eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird. Unter schädliche Neigungen sind nach der Rechtsprechung erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen, zu verstehen. Dann wird dieser nach § 27 JGG während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.

So kann ich als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München helfen

Die Verteidigung in Jugendstrafsachen erfordert eine besondere Spezialisierung auf diesen Bereich des Strafrechts. Die Kenntnisse über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens, die Rolle und Bedeutung der einzelnen Verfahrensbeteiligten sowie der Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ergebnis des Strafverfahrens noch während der Ermittlungen und vor einer Hauptverhandlung sind von besonderer Bedeutung, denn nur dann kann dem jugendlichen Mandanten und seinen Angehörigen schnell und gezielt geholfen und eine lang anhaltende Belastung durch eine Verurteilung vermieden werden. Auch die Kommunikation mit Schule und Ausbildungsstelle während eines Ermittlungsverfahrens bedarf besonderer Erfahrung und Sensibilität

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsanwalt Jugendstrafrecht München

Was können Sie als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München im Verfahren unternehmen?
Als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich des Jugendstrafrechts verteidige ich die Betroffenen und leite deren Angehörigen durch das Strafverfahren. Eine frühzeitige Verteidigung und eine gezielte Steuerung der Ermittlungen wie des Verhaltens des Betroffenen kann die belastenden Folgen eines Strafverfahrens vermeiden helfen.
Warum sollte ich Sie als meinen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München beauftragen?
Bereits seit mehr als 10 Jahren bin ich ausschließlich im Strafrecht als Verteidiger und Opferanwalt tätig. In dieser Zeit habe ich mich auf das Rechtsgebiet des Jugendstrafrechts spezialisiert und kenne Richter, Staatsanwälte und die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe ebenso wie die verschiedenen Möglichkeiten gegenüber dem Gericht in „positiven Licht“ zu erscheinen.
Was kostet ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München?
Je nach Umfang des Strafverfahrens und der Umstände des Einzelfalls fallen die Kosten der Verteidigung unterschiedlich hoch aus. Grundsätzlich rechne ich meine Tätigkeit entweder auf Stundensatzbasis oder auf Pauschalhonorarbasis ab. Sofern erforderlich wird selbstverständlich auch eine Zahlung in Raten ermöglicht.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München hinzuziehen?
Es ist von entscheidender Bedeutung in Jugendstrafsachen möglichst frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen. Denn nur bei einer frühzeitigen Mandatierung kann die Zeit der Ermittlungen genutzt und damit die Weichen für das Hauptverfahren gestellt werden. Die belastenden Folgen einer Verurteilung können dann erheblich verringert oder eine Verurteilung insgesamt vermieden werden. Das Jugendstrafrecht bietet mehr Möglichkeiten eine Strafverfahren ohne Belastungen zu beenden als das Erwachsenenstrafrecht – allerdings muss je nach Einzelfall frühzeitig darauf hingewirkt werden.
Wie läuft ein Strafverfahren im Jugendstrafrecht ab?
Grundsätzlich unterscheidet sich ein Jugendstrafverfahren nicht von einem Strafverfahren gegen Erwachsene. Nach den Ermittlungen der Polizei und der Prüfung des Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft muss ein Jugendrichter den Fall verhandeln. Mit Anklageerhebung wird jedoch, anders als im Erwachsenenstrafrecht, die Jugendgerichtshilfe involviert und lädt den Angeklagten zu einem persönlichen Gesprächstermin.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Jugendstrafrecht und normalem Strafrecht?
Während das normale Strafrecht „bestrafen“, d.h. ein Fehlverhalten sanktionieren will, ist Kern des Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke und die Absicht, den jugendlichen Täter von künftigen Straftaten abzuhalten. Daher gelten die im normalen Strafrecht festsetzten Strafrahmen nicht im Jugendstrafrecht.
Können nach dem Jugendstrafrecht Gefängnisstrafen verhängt werden?
Auch Gefängnisstrafen sind im Jugendstrafrecht möglich. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre, in besonderen Fällen sogar zehn Jahre.
Können nach dem Jugendstrafrecht Bewährungsstrafen verhängt werden?
Werden Freiheitsstrafen ausgesprochen, können diese ebenso wie bei Erwachsenen zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu notwendig sind eine positive Sozialprognose und gegebenenfalls besondere Umstände in Täter und Tat, die eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geboten erscheinen lassen.
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