Ihr Anwalt für
Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende stellen für diese und deren Familien in jedem Fall eine ungeheure Belastung dar. Eine Verurteilung kann zudem zu einer Vorstrafe führen, die im Führungszeugnis für künftige Arbeitgeber sichtbar ist. Es drohen nicht nur verschiedenste Erziehungsmaßnahmen und Strafen, sondern das ganze Verfahren wirkt einschüchternd und kann bei allen Beteiligten zu großer Unsicherheit und Zukunftsangst führen.
Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München begleite ich Ihr Kind – ebenso wie Sie als Eltern - sicher durch das Strafverfahren. Ich nehme allen Beteiligten die Angst vor dem Strafverfahren und gewährleiste in meiner Funktion als Anwalt für Strafrecht in München eine bestmögliche Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation.
Dr. Timo Westermann
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mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
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mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
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Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
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Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
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24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht München – das sollten Sie wissen
→ Das ist im Jugendstrafrecht geregelt
→ Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts
→ Typische Delikte im Jugendstrafrecht
Neben Straftaten, die „jugendtypisch“ sind (Graffiti, Schwarzfahren, Beleidigung, Diebstahl) kommen auch alle anderen Straftaten in Betracht. Insbesondere Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind vielfach vor Gericht angeklagt.
- Betäubungsmitteldelikte
- Delikte im Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis)
- Körperverletzungen
- Diebstahl
- Sachbeschädigung
- Betrug
→ Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht sind deutlich mildere Strafen als im Erwachsenenstrafrecht möglich. Entscheidend ist die Beurteilung des Jugendrichters, welche Maßnahmen erforderlich sind, um auf den Jugendlichen erzieherisch einzuwirken.
Das mildeste Mittel ist eine Erziehungsmaßregel. Es kommen Weisungen, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen oder an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, in Frage. Es kann auch ein sog. Täter-Opfer-Ausgleich geregelt oder angeordnet werden, den Umgang mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen. Als härtere Sanktion gibt es sog. Zuchtmittel. Dies können Verwarnung, die Erteilung von Auflagen oder der Jugendarrest sein.
Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre, in besonderen Fällen sogar zehn Jahre. Es wird zu einer Jugendstrafe kommen, wenn sog. „schädliche Neigungen“ oder eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird. Unter schädliche Neigungen sind nach der Rechtsprechung erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen, zu verstehen. Dann wird dieser nach § 27 JGG während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.
So kann ich als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München helfen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsanwalt Jugendstrafrecht München
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