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Dr. Rupprecht Rodenstock · Sandra Techet

Ihre Anwälte für Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung

  • Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung

    Dr. Rupprecht Rodenstock und Sandra Techet

Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das Organ, in dem die Gesellschafter ihre Rechte durchsetzen. Eine korrekte Beschlussfassung ist daher wichtig. Jedoch lauern Fallstricke in den formellen Anforderungen zur Einberufung und zur Beschlussfassung. Hier geschehen schnell Fehler, die verhängnisvoll werden können.

Wir bereiten für Sie die Versammlung und die Beschlussfassung vor, prüfen, ob Beschlüsse wirksam gefasst wurden.

Wenn es sein muss, fechten wir Beschlüsse an, auch gerichtlich, oder verteidigen Sie gegen Anfechtungsklagen.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

Sandra Techet

Rechtsanwältin für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein

  • Ich halte mein Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand

  • Ich lege großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe

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