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Dr. Rupprecht Rodenstock · Sandra Techet

Ihre Anwälte für
Geschäftsführerdienstverträge

Geschäftsführer-Dienstverträge

Dr. Rupprecht Rodenstock und Sandra Techet

Geschäftsführerdienstverträge

Für Sie oder Ihren Geschäftsführer entwerfen wir einen Dienstvertrag. Rechte, Pflichten, Urlaub, Vergütung sind nur wenige Punkte, die dort geregelt werden.

Nur, wenn die Vergütung angemessen ist, kann die Gesellschaft diese als Betriebsausgaben absetzen. Allein deswegen lohnt es sich, einen Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer schriftlich abzuschließen.

Auch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer kann für diesen Gold wert sein und in einem Geschäftsführervertrag geregelt werden.

Als Geschäftsführer genießen Sie in der Regel nicht den Schutz, den Arbeitnehmer haben. Daher muss ein Schutz vor Kündigungen und eine Vereinbarung für Abfindungen oder Ähnliches explizit geregelt werden.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

Sandra Techet

Rechtsanwältin für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein

  • Ich halte mein Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand

  • Ich lege großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe

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