Ihr Anwalt für
Umweltstrafrecht
Umweltstrafrecht
Dr. Timo Westermann
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mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
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mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
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Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
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Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
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24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252
Bei diesen Delikten helfe ich Ihnen als Anwalt für Umweltstrafrecht
Die folgenden Straftatbestände fallen unter das Umweltstrafrecht:
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Gewässer- und Bodenverunreinigung gemäß § 324 StGB und § 324 a StGB
- Luftverunreinigung gemäß § 325 StGB
- Abfallrecht: Unerlaubter Umgang mit Abfällen gemäß § 326 StGB
- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen gemäß § 327 StGB
- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gemäß § 329 StGB
- Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften gemäß § 330 a StGB
Die folgenden Straftatbestände sind in Nebengesetzen geregelt:
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, §§ 27, 27a ChemG
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, § 51 GefStoffV
- Gesetz zum Schutz von Kulturpflanzen, § 69 PflSchG
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, §§ 71, 71a BNatSchG
- Tierschutzgesetz, § 17 TierSchG
- Bundesjagdgesetz, § 38 BJagdG
Umweltstrafverfahren sind „verwaltungsakzessorisch“. Das bedeutet, die Strafbarkeit richtet sich danach, ob ein verwaltungsrechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht.
Als Anwalt für Strafrecht in München verfügt Dr. Timo Westermann über umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung in Umweltstrafverfahren unerlässlich ist. Bei Bedarf können hoch spezialisierte Kollegen hinzugezogen werden, um eine optimale Verteidigung und Vertretung zu gewährleisten.
Die Zahl umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu. Als Betroffener eines umweltstrafrechtlichen Verfahrens drohen neben strafrechtlichen Folgen (Geld- oder Freiheitsstrafen) häufig auch zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen.
Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von umweltstrafrechtlichen Verfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Da das deutsche Strafrecht noch keine Strafbarkeit des Unternehmens selbst kennt, führen Regelverstöße in Unternehmen regelmäßig zu einer persönlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. Es werden daher infolge dessen vielfach Ermittlungsverfahren gegen Vorgesetzte und Geschäftsführer geführt, die mit dem Verstoß als solchen unmittelbar nichts zu tun hatten.
Eine Sockelverteidigung durch gemeinsam agierende Strafverteidiger ist dabei unerlässlich um schwerwiegende Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen zu vermeiden.
Eine Besonderheit des Umweltstrafrechts ist, dass es sich überwiegend um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt. Ein Erfolg, in Form einer tatsächlichen Schädigung oder konkreter Gefährdung der Umwelt, wird gerade nicht vorausgesetzt. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist daher schneller überschritten als man glauben mag.
So kann ich Ihnen als Anwalt für Umweltstrafrecht helfen
- Nach einer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail. Telefonisch oder persönlich in der Kanzlei wird die Verteidigung des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt und Einsicht in die Verfahrensakte beantragt.
- Ziel der Verteidigung muss immer in erster Linie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sein. Dadurch werden Geld- oder Freiheitsstrafen vermieden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt für Umweltstrafrecht
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