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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Umweltstrafrecht

  • Ihr Anwalt für Umweltstrafrecht

    Dr. Timo Westermann

Umweltstrafrecht

Die Umwelt ist die Lebensgrundlage des Menschen. Diesem Umstand trägt seit 1980 auch das Strafgesetzbuch Rechnung. Dort, im 29. Abschnitt, sind die sogenannten Straftaten gegen die Umwelt geregelt. Hinzu kommen zahlreiche Nebengesetze. Sie sind mit dem Umweltstrafrecht in Berührung gekommen? Als Anwalt für Umweltstrafrecht helfe ich Ihnen gerne weiter!

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Bei diesen Delikten helfe ich Ihnen als Anwalt für Umweltstrafrecht

Die folgenden Straftatbestände fallen unter das Umweltstrafrecht:

  • Gewässer- und Bodenverunreinigung gemäß § 324 StGB und § 324 a StGB

  • Luftverunreinigung gemäß § 325 StGB
  • Abfallrecht: Unerlaubter Umgang mit Abfällen gemäß § 326 StGB
  • Unerlaubtes Betreiben von Anlagen gemäß § 327 StGB
  • Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gemäß § 329 StGB
  • Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften gemäß § 330 a StGB

Die folgenden Straftatbestände sind in Nebengesetzen geregelt:

  • Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, §§ 27, 27a ChemG
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, § 51 GefStoffV
  • Gesetz zum Schutz von Kulturpflanzen, § 69 PflSchG
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, §§ 71, 71a BNatSchG
  • Tierschutzgesetz, § 17 TierSchG
  • Bundesjagdgesetz, § 38 BJagdG

Umweltstrafverfahren sind „verwaltungsakzessorisch“. Das bedeutet, die Strafbarkeit richtet sich danach, ob ein verwaltungsrechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht.

Als Anwalt für Strafrecht in München verfügt Dr. Timo Westermann über umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung in Umweltstrafverfahren unerlässlich ist. Bei Bedarf können hoch spezialisierte Kollegen hinzugezogen werden, um eine optimale Verteidigung und Vertretung zu gewährleisten.

Die Zahl umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu. Als Betroffener eines umweltstrafrechtlichen Verfahrens drohen neben strafrechtlichen Folgen (Geld- oder Freiheitsstrafen) häufig auch zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen.

Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von umweltstrafrechtlichen Verfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Da das deutsche Strafrecht noch keine Strafbarkeit des Unternehmens selbst kennt, führen Regelverstöße in Unternehmen regelmäßig zu einer persönlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. Es werden daher infolge dessen vielfach Ermittlungsverfahren gegen Vorgesetzte und Geschäftsführer geführt, die mit dem Verstoß als solchen unmittelbar nichts zu tun hatten.

Eine Sockelverteidigung durch gemeinsam agierende Strafverteidiger ist dabei unerlässlich um schwerwiegende Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen zu vermeiden.

Eine Besonderheit des Umweltstrafrechts ist, dass es sich überwiegend um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt. Ein Erfolg, in Form einer tatsächlichen Schädigung oder konkreter Gefährdung der Umwelt, wird gerade nicht vorausgesetzt. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist daher schneller überschritten als man glauben mag.


So kann ich Ihnen als Anwalt für Umweltstrafrecht helfen


  • Nach einer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail. Telefonisch oder persönlich in der Kanzlei wird die Verteidigung des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt und Einsicht in die Verfahrensakte beantragt.
  • Ziel der Verteidigung muss immer in erster Linie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sein. Dadurch werden Geld- oder Freiheitsstrafen vermieden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt für Umweltstrafrecht

Was macht ein Anwalt für Umweltstrafrecht?
Ein Anwalt für Umweltstrafrecht klärt nicht nur Sachverhalte auf und versucht die Strafverfolgungsmaßnahmen möglichst frühzeitig zum Abschluss zu bringen, sondern berät ggf. auch präventiv die Betroffenen bzw. die Unternehmen im Hinblick auf die Vermeidung künftiger Verstöße. Zudem koordiniert er die Verteidigung im Rahmen der Sockelverteidigung.
Wann sollte ich einen Anwalt für Umweltstrafrecht hinzuziehen?
Eine spezialisierte Verteidigung ist bereits ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder der Bekanntgabe von Verwaltungsmaßnahmen dringend anzuraten. Es werden bereits zu Beginn der Verfahren die Weichen für die Dauer und den Umfang der Ermittlungen gestellt. Um hohe Kosten durch Gutachter etc. und besonders langwierige Verfahren zu vermeiden ist es notwendig frühzeitig in die Ermittlungen einzugreifen.
Was macht einen guten Anwalt für Umweltstrafrecht aus?
Strafverteidiger im Umweltstrafrecht sind nicht nur mit den einschlägigen Gesetzen vertraut, sondern haben daneben auch Erfahrung mit behördlichen Abläufen sowie dem Verwaltungsrecht. Zudem können sie bei Bedarf auf ein Netzwerk von Spezialisten und Kollegen zurückgreifen um auch umfangreiche und komplexe Sachverhalte zu durchleuchten und zu bearbeiten.
Was kostet ein Anwalt für Umweltstrafrecht?
Verfahren im Umweltstrafrecht werden aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Materie wie des Umfangs Ermittlungsakten immer auf Stundensatzbasis abgerechnet.
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