Das Handelsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Zivilrechts und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es betrifft das Recht zwischen Kaufleuten, also z.B.
- Einzelunternehmen,
- offenen Handelsgesellschaften (oHG) oder
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Das HGB regelt auch die Errichtung und Auflösung von
- Kommanditgesellschaften,
- oHG und
- Stiller Gesellschaft,
ebenso die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter und deren Haftung. Insofern überschneidet sich das Handelsrecht mit dem Gesellschaftsrecht.