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Dr. Rupprecht Rodenstock · Sandra Techet

Ihre Anwälte für Handelsrecht
in München

  • Ihre Anwälte für Handelsrecht in München

    Dr. Rupprecht Rodenstock und Sandra Techet

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Zivilrechts und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es betrifft das Recht zwischen Kaufleuten, also z.B.

  • Einzelunternehmen,
  • offenen Handelsgesellschaften (oHG) oder
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Das HGB regelt auch die Errichtung und Auflösung von

  • Kommanditgesellschaften,
  • oHG und
  • Stiller Gesellschaft,

ebenso die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter und deren Haftung. Insofern überschneidet sich das Handelsrecht mit dem Gesellschaftsrecht.

Bei welchem Thema dürfen wir Sie als Anwälte erfolgreich vertreten?

Dr. Rupprecht Rodenstock

Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

Sandra Techet

Rechtsanwältin für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein

  • Ich halte mein Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand

  • Ich lege großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Bei welchem Thema darf ich Sie
als Anwalt erfolgreich vertreten?

Ein wichtiger Teil des Handelsrechts sind die Handelsbücher, also Regelungen

  • zu der Buchführung,
  • zu der Bilanzierung und
  • zu den Jahresabschlüssen.

Die handelsrechtliche Bilanzierung ist jedoch von der steuerrechtlichen Bilanzierung zu differenzieren. Hier gibt es gewisse Unterschiede.

Im HGB lassen sich auch wichtige Regelungen über den Handelsvertreter und Handelsmakler finden:

  • Provisionsansprüche,
  • Abfindungsansprüche,
  • Wettbewerbsverbote und
  • Karenzentschädigungen

sind die Herzstücke für Handlungsgehilfen, Handelsvertreter und Handelsmakler.

Auch bei einem Verkauf eines Handelsgeschäfts oder bei Übernahme mittels Nießbrauchs oder Pacht hält das Handelsrecht entscheidende Regelungen parat, die jeder Käufer und Verkäufer dringend kennen sollte, insbesondere zu den Themen

  • Haftungsübernahme des Käufers und
  • Nachhaftung des Verkäufers.

Wir prüfen für Sie, ob eine Haftungsbegrenzung des Käufers bzw. eines Firmenfortführers sinnvoll ist und setzen die Haftungsbegrenzungen um.

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