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Dr. Nils Bronhofer · Isabel Kleiner · Joshua Mauritz, LL.M. · Till Hardeweg

Ihr Anwalt für
Aufhebungsvertrag in München

Ihr Anwalt bei Aufhebungsvertrag in München

Dr. Nils Bronhofer ·
Isabel Kleiner · Joshua Mauritz, LL.M. · Till Hardeweg

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge in München

Arbeitgeber, die eine Kündigungsschutzklage befürchten und deshalb keine Kündigung aussprechen möchten, entscheiden sich häufig für einen sogenannten Aufhebungsvertrag. Davon können auch Sie als Arbeitnehmer profitieren – nicht selten geht ein solcher Aufhebungsvertrag nämlich mit einer ordentlichen Abfindung einher. Dennoch ist Vorsicht geboten – als Anwalt für Aufhebungsvertrag in München helfen wir Ihnen dabei, die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen und jede Falle und jeden rechtlichen Nachteil zu vermeiden.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schließender Vertrag, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart und die Folgen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Zu den Folgen gehören insbesondere eine Abfindung, Zeugnis und Zwischenzeugnis, aber auch die Frage einer Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Auch die Übertragung einer möglichen betrieblichen Altersversorgung oder die Regelung von steuerlich relevanten Leistungszeitpunkten lassen sich in einem Aufhebungsvertrag regeln. Damit ein Aufhebungsvertrag wirksam ist, muss er schriftlich abgeschlossen sein. Dazu empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Aufhebungsverträge in München. 


Wie kommt ein Aufhebungsvertrag zustande?

Der Aufhebungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Damit er wirksam ist und der gesetzlichen Form genügt, muss er gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen sein. Nach einem Angebot durch den Arbeitgeber suchen die Arbeitnehmer regelmäßig einen Anwalt auf, der dann mit dem Arbeitgeber die Konditionen und Inhalte eines Aufhebungsangebotes weiterverhandelt und schließlich den Aufhebungsvertrag abschlussreif aushandelt. Das ist eine Aufgabe für einen erfahrenen Anwalt für Aufhebungsverträge in München. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages macht meistens nur dann wirklich Sinn, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Tätigkeit in Aussicht oder sogar schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber in Händen hält. Um sicherzugehen, halten Sie dazu am besten Rücksprache mit einem Anwalt für Aufhebungsverträge in München. 


Aufhebungsvertrag: Vorteile & Risiken für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber

Häufig wird behauptet, der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bringe den Vorteil einer schnellen Lösung mit sich. Das Argument der Zeit ist allerdings nicht immer in jedem Einzelfall gegeben. Auch nach Ausspruch einer Kündigung lässt sich sehr schnell eine Lösung finden, wenn der sachbearbeitende Rechtsanwalt zügig arbeitet und sich mit seinem Gegenüber gut und schnell abstimmt.

Zumeist überwiegen die Risiken für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Vorteile.

Als Risiken sind insbesondere zu nennen:

  • Regelmäßig verhängt die Agentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Dies ist bei Ausspruch einer Kündigung nicht gegeben.
  • Darüber hinaus stellt der Aufhebungsvertrag keinerlei Sicherheit für die dort vereinbarten Leistungen dar. Leistet der Arbeitgeber beispielsweise die versprochenen Zahlungen nicht, so muss der Anspruch aus dem Aufhebungsvertrag erst langwierig vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Während dieser Zeit trägt der Kläger, also der Arbeitnehmer, das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers. In der heutigen Zeit ein gewichtiges Argument. Hingegen führt der gerichtliche Vergleich nach Ausspruch einer Kündigung und Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu einem gerichtlichen Titel, der bei Leistungsverweigerung sofort durch den zuständigen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil ist der, dass beim Angebot eines Aufhebungsvertrages die bestehende Rechtschutzversicherung keinen Versicherungsfall erkennt. Spricht der Arbeitgeber allerdings eine Kündigung aus, so ist immer ein Versicherungsfall gegeben.

Zusammengefasst bringt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages häufig wenig Vorteile, gleichzeitig aber viele Risiken mit sich. Zumidnest aus Sicht des Arbeitnehmers.

Für den Arbeitgeber bringt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages all diejenigen Vorteile, die für den Arbeitnehmer Nachteile darstellen. Die sind der Zeitgewinn, eine häufig übereilte Entscheidung des Arbeitnehmers oder die Möglichkeit, die Leistungserbringung auf die beschriebene Art und Weise zeitlich hinauszuzögern.

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge in München

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Aufhebungsvertrag München
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