Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht
in München
Gesellschaftsrecht
Sie suchen für Ihre Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft anwaltliche Beratung in rechtlichen Fragen?
Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München habe ich mich auf die Themen Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Kündigungen von Geschäftsführern, Unternehmensverkauf und Gesellschafterstreit sowie auf die Gründung von Gesellschaften spezialisiert. Dabei vertrete ich nicht nur Startups, kleine, mittelständische und große Unternehmen, sondern auch Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände, Gesellschafter und Investoren. Lassen Sie mich Ihnen helfen!
Bei welchem Thema darf ich Sie
als Anwalt erfolgreich vertreten?
als Anwalt erfolgreich vertreten?

Dr. Rupprecht Rodenstock
Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht
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Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
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Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
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24/7 Erreichbarkeit im Notfall
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Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten
In diesen Teilbereichen des Gesellschaftsrechts vertrete ich Sie
Gründung von Gesellschaften


Gesellschafterstreit
Bei einem Gesellschafterstreit kommt es darauf an, so früh wie möglich und außergerichtlich tätig zu werden. Aber wie? Wie entledige ich mich eines unliebsamen Mitgesellschafters? Wie wehre ich mich gegen derartige Angriffe? Worauf kommt es bei der Vorbereitung und Durchführung der entscheidenden Gesellschafterversammlungen an?
Für eine außergerichtliche beziehungsweise einvernehmliche Trennung ist neben juristischem Know-how und Kenntnis der Formalitäten eine gute Verhandlungsführung wichtig. Es gilt zu erkennen, wie und wann es lohnt nachzugeben und welche Punkte durchgesetzt werden können. Das sowie das notwendige taktische Fingerspitzengefühl bringe ich als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München mit.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Die persönliche Haftung für Vorstände und Geschäftsführer kann Sie die Existenz kosten. Wenn von Unternehmensseite eine Trennung von Geschäftsführer gewollt ist, wird oft nach Pflichtverletzungen gesucht und dann Schadenersatz gefordert. Besonders brisant: Es gilt die Beweislastumkehr – das heißt, der Geschäftsführer muss beweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt. Wie also verhalten Sie sich bei aufkeimender Krise? Wie umgehen Sie Tretminen?
Genau dabei unterstütze ich Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München mit meiner juristischen Expertise, meiner Erfahrung im Gesellschaftsrecht und meinen Erfahrungen als Gesellschafter. Ich nehme Ihre Belange ernst, stehe Ihnen persönlich zur Verfügung und reagiere schnell auf Ihre Anliegen.


Kündigungen von Geschäftsführern
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zuständig ist meist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Landgericht
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Kündigung und Abberufung muss in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden
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es gelten strenge Formalitäten
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Gesellschafter-Geschäftsführer darf je nach Kündigungsgrund mit abstimmen
FAQs zum Thema Gesellschaftsrecht
Fachwissen ist heutzutage unerlässlich. Rechtslage und Rechtsprechung sind auch im Gesellschaftsrecht speziell und verändern sich laufend. Spezialisierung ist für ein erfolgreiches Mandat Grundvoraussetzung. Deswegen sollten Sie im Bereich Gesellschaftsrecht unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen. Bei mir sind Sie richtig, wenn
- Sie eine Gesellschaft gründen wollen, außer Sie sind alleiniger Gesellschafter. Dann bedarf es keiner komplexen Regelungen in der Satzung
- Sie im Gesellschafterkreis Konflikte austragen oder sich für kommende Konflikte wappnen wollenSie als Geschäftsführer Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sind oder nicht wissen, ob sie sich korrekt verhalten
- Sie einen Streit oder eine sogenannte Kampfabstimmung in der Gesellschafterversammlung erwarten? Aufgrund der einzuhaltenden Formalitäten, die eine Gesellschafterversammlung mit sich bringt, empfiehlt es sich, diese von uns vorbereiten und sogar sich in dieser Gesellschafterversammlung von uns begleiten zu lassen.
- Veränderungen im Gesellschafterkreis, das Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Übertragung des gesamten Unternehmens anstehen. Diese Angelegenheiten werfen eine Vielzahl spezieller juristischer Fragen auf, auf die wir als Fachanwalt spezialisiert sind
Unsere Dienstleistung wird anhand einer Vergütungsvereinbarung nach der erbrachten Zeit zu einem gewissen Stundensatz abgerechnet. Bei längeren Mandaten rechnen wir meist monatlich mit einem genauen Tätigkeitsbericht ab. So profitieren unsere Mandanten von maximaler Transparenz.
Anwalt für Handelsrecht
und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Dr. Bronhofer
Arbeitsrecht
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Sendlinger-Tor-Pl. 5
80336 München -
089 / 9090155-88
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