Die unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen dabei zunehmend im Fokus der Ermittlungsbehörden. Für jeden am Wirtschaftsleben Beteiligten, ob als Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder als Mitarbeiter eines Unternehmens, ob als selbstständiger Kaufmann oder Freiberufler, besteht daher das Risiko, Ziel eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu werden. Um neben dem strafrechtlichen auch mögliche Reputationsschäden zu vermeiden ist schnelles anwaltliches Handeln notwendig.
Dr. Timo Westermann, Anwalt für Strafrecht in München, berät Sie dabei in sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte sind die folgenden Bereiche:
- Betrug und Untreue (insbesondere Geschäftsführer und Vorstände)
- Korruptionsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Abgabenstrafrecht und Schwarzarbeit
Wir sehen es dabei als unsere Aufgabe Sie nicht nur gegen die strafrechtlichen Maßnahmen zu verteidigen, sondern Sie auch im Zusammenhang mit zwangsläufigen Begleiterscheinungen, wie z.B. Haftungsfragen bei Geschäftsführern oder gewerberechtlichen Zulassungen zu beraten.