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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Sexualstrafrecht

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht

Dr. Timo Westermann

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst all jene Straftatbestände, die einen Bezug zur Sexualität haben. Kern dieser Vorschriften ist der Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Ermittlungs- und Strafverfahren in diesem Bereich des Strafrechts sind sowohl für Beschuldigte wie für Opfer solcher Straftaten äußerst belastend. Allein der Tatvorwurf kann den Ruf und das Leben von Beschuldigten zerstören, selbst dann, wenn Ermittlungsverfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen wird. Gleiches gilt für die Opfer solcher Straftaten, denn auch deren Ruf und Integrität wird im Laufe eines Strafverfahrens in Mitleidenschaft gezogen oder gar in Abrede gestellt. In beiden Fällen kann ich Ihnen als Anwalt für Strafrecht in München helfen.

Nicht zuletzt sind derartige Strafverfahren auch immer von besonderem öffentlichen Interesse, denn auch in der Prozessberichterstattung und der öffentlichen Wahrnehmung gilt: Sex sells.

Es gilt daher in solchen Verfahren immer mit der notwendigen Sensibilität und Weitsicht zu handeln, d.h. auch die möglichen rechtlichen Nebenfolgen eines Strafverfahrens aus dem Bereich des Sexualstrafrechts. Auch Verurteilungen, die nicht die Grenze der Vorstrafe überschreiten und an sich nicht im Führungszeugnis eingetragen werden, können zu einem Eintrag im sogenannten “erweiterten Führungszeugnis” führen und Berufsverbote nach sich ziehen.

Neben Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuellen Kindesmissbrauch, fallen unter das Sexualstrafrecht auch Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Aber auch Exhibitionismus, Stalking, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder verbotene Bild- und Videoaufnahmen fallen darunter.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen eine erhebliche Bedeutung zu. In vielen Fällen fehlt es an objektiven Beweisen, wie etwa Bild- und Videoaufnahmen oder neutralen Augenzeugen. Die Taten geschehen heimlich unter vier Augen, zwischen Täter und Opfer. Oftmals gibt das Gericht aus diesem Grund aussagepsychologischen Gutachten in Auftrag, welche sich umfassend mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen auseinandersetzen. Die vom Gericht bestimmten Sachverständigen arbeiten jedoch in vielen Fällen zu oberflächlich oder aus dem Gutachten ist ein Belastungseifer erkennbar. Es gilt daher, Fehler in der Begutachtung zu finden und gegebenenfalls durch Privatgutachten das Gericht von der Mangelhaftigkeit der Begutachtung zu überzeugen. Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann verfügt daher über gute Kontakte zu renommierten Gutachtern, die im Bedarfsfall eigene Sachverständigengutachten anfertigen und damit zur Wahrheitsfindung und Stärkung der Mandanteninteressen beitragen.

Eine besondere Rolle nimmt die Opfer- und Geschädigtenvertretung im Sexualstrafrecht ein. Bei bestimmten Sexualdelikten besteht die Möglichkeit für den Geschädigten, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch ist es dem Opfer möglich aktiv am Strafprozess teilzunehmen, seiner Stimme vor Gericht Gewicht zu verleihen und sogar Schmerzensgeldforderungen im Strafverfahren durchzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann vertritt regelmäßig auch Opfer von Sexualstraftaten.

Im Bereich des Sexualstrafrechts kommt es häufig zu falschen Anschuldigung durch vermeintliche Opfer. Eine solche falsche Anschuldigung ist gemäß § 164 StGB als falsche Verdächtigung strafbar. Aufgrund der erheblichen Folgen einer solchen falschen Verdächtigung und der damit einhergehenden Stigmatisierung ist es notwendig, sich konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Personen hinter den falschen Anschuldigungen zu wehren.

Viele Beschuldigte, aber auch die Opfer von Sexualstraftaten, fühlen sich oftmals durch die Ermittlungen und das Strafverfahren geradezu überrollt. Insbesondere deswegen und wegen der regelmäßig hohen Straferwartung im Fall der Verurteilung sollte ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen werden.

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