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Dr. Rupprecht Rodenstock

Ihr Anwalt für Gesell­schaftsrecht 
in Ingolstadt

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Ingolstadt

Dr. Rupprecht Rodenstock

Wie kann ich Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Ingolstadt unterstützen

Als Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ingolstadt berate ich Sie beispielsweise bei der Gründung einer Personengesellschaft oder der Errichtung einer Kapitalgesellschaft. Sie erhalten Antworten zu allen relevanten Fragestellungen in den Bereichen Gründung und Wahl der Rechtsform. Selbstverständlich erkläre ich Ihnen auch, welche Sachverhalte Gegenstand eines Geschäftsführerdienstvertrag sein sollten und wie Sie Ihre Risiken und die Ihres Unternehmens erfolgreich minimieren.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht
  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall

  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

In diesen Bereichen berate ich Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ingolstadt


Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Der Schritt in die Selbstständigkeit wirft naturgemäß eine Vielzahl an Fragen auf – insbesondere dann, wenn Sie dieses Herausforderung mit mehreren Personen angehen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ingolstadt habe ich die passenden Antworten auf all diese Fragen. Ich lege Ihnen die Vor- und Nachteile dar, die OHG und KG im Vergleich zu GmbH oder AG mit sich bringen. Wir klären unter anderem wie Haftungsfragen jeweils geregelt sind oder welches Stammkapital Sie jeweils aufbringen müssen und finden so gemeinsam die ideale Rechtsform für Ihre Unternehmung. Darüber hinaus kümmere ich mich im Zusammenspiel mit allen beteiligten Personen um die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Darin werden beispielsweise der Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Verantwortlichkeiten oder auch die Verteilung des Gewinns geregelt. Dank meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt für Gesellschaftsrecht und auch als Gesellschafter, weiß ich genau, was hierbei wichtig ist. Ich weiß aus der Praxis, welche Regelungen später zu Konflikten führen undIch vermittle objektiv zwischen allen beteiligten Parteien und kreiere Lösungen, die für alle Beteiligten funktionieren.

Gesellschafterstreit

Kommt es zu einem Streit zwischen Gesellschaftern empfiehlt es sich, so schnell wie möglich einen Anwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen. Je früher wir involviert werden, desto früher können entscheidende Weichen gestellt und Fehler vermieden werden. So können Sie umgehen, was üblicherweise im Verlauf eines Gesellschafterstreits passiert: eine limitierte Handlungsfähigkeit und letztlich ein Schaden für Ihr Unternehmens. Auslöser eines solchen Streits ist oft die Höhe einer Abfindung, nach dem ein Gesellschafter seiner Gesellschafterstellung enthoben wurde. Als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht trete ich zunächst als Schlichter auf den Plan. Hier hat meine langjährige Erfahrung bereits in vielen Fällen zu einer Lösung geführt. Sollte sich jedoch auch mit meiner Hilfe keine Lösung finden lassen, so vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Auch davor brauchen Sie mit einer kompetenten Vertretung keine Sorge haben.

Geschäftsführerhaftung

Als Gesellschafter oder Geschäftsführer muss es Ihnen ein Anliegen sein, Unternehmensrisiken zu minimieren und sämtliche Fragen der Geschäftsführerhaftung zu regeln. Wenn von Geschäftsführerrisiken die Rede ist, ist insbesondere die Insolvenz einer GmbH gemeint. Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anzustoßen, sobald Sie vom entsprechenden Grund erfahren haben. Tun Sie dies nicht, so erwarten Sie neben der finanziellen persönlichen Haftung unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Um solchen Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ingolstadt hinzuzuziehen.

Kündigung von Geschäftsführern

Haben Sie sich dazu entschieden, dem Geschäftsführer die Kündigung auszusprechen, so stellt sich zunächst die Frage, mit welcher Art von Geschäftsführer Sie es zu tun haben: ein Geschäftsführer, der gleichzeitig auch Gesellschafter ist, oder ein sogenannter Fremdgeschäftsführer. Für letzteren gelten die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetztes – für ersteren im Normalfall nicht. Anders als sonst

  • liegt die Zuständigkeit meist beim Landgericht, nicht beim Arbeitsgericht
  • muss die Gesellschafterversammlung Kündigung und Abberufung beschließen
  • gelten strenge Formalitäten
  • ist der Gesellschafter-Geschäftsführer - je nach Kündigungsgrund – sogar stimmberechtigt

Aufgrund der Komplexität und der formellen Fallstricke, die mit der Kündigung eines Geschäftsführers einhergehen, empfiehlt sich hier die Beauftragung eines Anwalts für Gesellschaftsrecht für Ingolstadt.

FAQs zum Thema Gesellschaftsrecht Ingolstadt

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