Ihre Anwältin für Erbrecht
in München
Ihre Anwältin für Erbrecht in München
Dr. Cornelia Schmoll, LL.M.
Pflichtteil, Testament, Schenkungen, Streitigkeiten um eine Immobilie sowie Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft sind nur einige Stichpunkte, die den Inhalt rechtlicher Auseinandersetzungen im Erbrecht beschreiben. Als Anwältin mit Schwerpunkt Erbrecht in München berate ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und setze mich außergerichtlich und vor Gericht engagiert, zuverlässig, erfahren und fachlich versiert in München, in Bayern und bundesweit für Ihre Interessen ein.
Dr. Cornelia Schmoll, LL.M.
Rechtsanwältin Of Counsel
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Langjährige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich des Erbrechts
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Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung wird unterstützt durch das Angebot, zusammen mit dem Anspruchsgegner eine Mediation zur Klärung der Positionen der Parteien durchzuführen
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Als Anwalt für Erbrecht eingebunden in eine Kanzlei und ein Team aus erfolgreichen Anwälten unterschiedlicher Rechtsgebiete, die sich bei übergreifenden Themen im Rahmen dieses Netzwerkes gegenseitig unterstützen
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Zentrale und gut erreichbare Lage am Sendlinger Tor in München
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Kurzfristige Terminvergabe möglich
Till Hardeweg
Rechtsanwalt für Zivilrecht
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Langjährige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich des Erbrechts
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Zentrale und gut erreichbare Lage am Sendlinger Tor in München
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Kurzfristige Terminvergabe möglich
Meine Leistungen als Ihre Anwältin für Erbrecht in München
In diesen Bereichen berate ich Sie als Anwältin für Erbrecht in München
Verfassen von Testamenten
Sie möchten ein Testament erstellen? Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Denn es gibt Erblasser, die kein Testament haben oder es zu spät verfassen. Ohne ein Testament sind Streitigkeiten zwischen den Erben vorprogrammiert. Doch das sind nicht die einzigen Fehler, die sich beim Erstellen eines Testaments einschleichen können. Bei manchen Testamenten fehlen Datum oder Unterschrift, während andere unklare Formulierungen enthalten. Mancher Erblasser berücksichtigt eine erneute Heirat nicht oder die Kinder aus erster Ehe.
Grundsätzlich gilt, je komplizierter eine Erbsituation ist, also je mehr Erben beteiligt sind, desto wichtiger und sinnvoller ist es, dass Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht aufsetzen oder es zumindest auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Ich helfe Ihnen auch beim Verfassen eines Testaments, wenn es um komplexere rechtliche Fallgestaltungen geht und verschiedene Vermögenswerte einbezogen werden müssen, zum Beispiel Immobilien, Wertpapiere und Barvermögen.
Aufsetzen eines Erbvertrags
Sie haben bereits einen Erbvertrag aufgesetzt und möchten diesen inhaltlich ändern? Sie möchten Ihren Erbvertrag widerrufen? Was können Sie als Erblasser mit Ihrem Vermögen tun, nachdem ein Erbvertrag abgeschlossen wurde? Haben vom Erbe ausgeschlossene Personen die Möglichkeit, einen Erbvertrag anzufechten?
Das sind nur einige Fragen im Zusammenhang mit einem Erbvertrag, auf die ich Ihnen als Anwältin für Erbrecht in München gerne antworte. Der Erbvertrag ist neben dem Einzeltestament und dem gemeinschaftlichen Testament eine weitere Möglichkeit, um Vermögenswerte zu vererben. Knüpfen Sie eine Erbschaft an Bedingungen, verdient der Erbvertrag den Vorzug. Für unverheiratete Paare ist der Erbvertrag ebenfalls eine sinnvolle Alternative, und auch die Unternehmensnachfolge ist mit einem Erbvertrag sicherbar.
Das gemeinschaftliche Testament für Ehegatten "Berliner Testament"
Sie möchten zusammen mit Ihrem Ehepartner ein Berliner Testament verfassen? Das Besondere ist, dass sich beide Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen, sodass die Kinder im Falle des Todes eines Ehepartners erst einmal nicht erbberechtigt sind. Doch was geschieht, wenn die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil geltend machen? Und welche steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Dieses Szenario lässt sich durch die Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche Testament vermeiden. Diese Klausel ist eine Möglichkeit, die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass bei einem Berliner Testament die steuerrechtlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben. Insoweit kann es sinnvoll sein, den Kindern mit Eintritt des ersten Erbfalls bereits Zuwendungen zu machen. Freibeträge, steuerliche Gestaltung und Formerfordernisse sind nur einige Stichpunkte, über die ich Sie als Anwältin für Erbrecht in München sehr gerne in einem Beratungsgespräch informiere.
Abwicklung von Nachlässen
Insbesondere bei schwer durchschaubaren und komplexen Erbfällen kann es sinnvoll sein, einem Rechtsanwalt die Nachlassabwicklung anzuvertrauen. Ein Beispiel sind Erbengemeinschaften, bei denen sämtliche Maßnahmen mit allen Beteiligten abgestimmt werden müssen.
Als Anwältin für Erbrecht in München wickele ich den Nachlass für Sie professionell, sorgsam und diskret ab. Ich kümmere mich um die Erledigung aller Formalitäten. So erstelle ich beispielsweise ein Nachlassverzeichnis, beantrage Urkunden, organisiere die Haushaltsauflösung, kündige Abonnements und Verträge und nehme Kontakt zu allen am Erbfall beteiligten Personen auf. Durch die professionelle Nachlassabwicklung stellen Sie sicher, dass Fehlentscheidungen, Fristversäumnisse, kostenintensive rechtliche Streitigkeiten und letztendlich auch Stress vermieden werden. Sie als Erben bestimmen, ob Sie mir als Anwältin für Erbrecht in München die Abwicklung des Nachlasses als Ganzes oder in Teilen übertragen.
Fragen zum Pflichtteil
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten über Pflichtteilsansprüche. Werden Kinder enterbt, reagieren sie meistens sehr emotional auf diese Mitteilung. Als von der Enterbung betroffener gesetzlicher Erbe können Sie sich jedoch wehren, denn Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Im Normalfall kann dieser Ihnen nicht genommen werden. Denn es gibt nur sehr wenige Ausnahmesituationen, in denen der Erblasser die Möglichkeit hat, Sie auch vom Pflichtteil auszuschließen.
Um den Inhalt und die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruches bestimmen zu können, muss zunächst die Rechtslage geklärt werden. Es stellt sich außerdem die Frage, gegen wen sich Ihr Anspruch auf Auszahlung Ihres Anteils am Nachlass richtet. Als Anwältin für Erbrecht in München weise ich Mandanten immer darauf hin, dass Ansprüche auf Auszahlung des Pflichtteils auch verjähren können. Insoweit besteht die Gefahr, dass die Erben versuchen, die Klärung der Rechtslage zu verzögern. Um Ihre Pflichtteilsansprüche effektiv zu verfolgen und geltend zu machen, sollten Sie mich rechtzeitig kontaktieren.
Fragen zu Schenkungen
Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden? Was passiert mit einer Schenkung, wenn es einen Erbvertrag oder ein Berliner Testament gibt? Und wie wird eine Schenkung steuerlich behandelt? Was muss ich über das Nießbrauchrecht wissen, wenn ich eine Immobilie zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung auf meine Kinder übertrage? Wirkt sich eine Schenkung auf künftige Pflichtteilsansprüche aus? Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?
Das sind nur einige der Fragen, die meine Mandanten mir als Anwältin für Erbrecht in München stellen und die ich gerne beantworte. Immer wieder erlebe ich auch, dass die weitläufige Meinung vorherrscht, das Vermögen möglichst frühzeitig auf die Kinder zu übertragen. Tatsächlich hängt das von den Rahmenbedingungen und vom Einzelfall ab. Bevor Sie eine Schenkung vornehmen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie mit Vollzug der Schenkung die Verfügungsgewalt über die geschenkte Sache verlieren. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig vor einer geplanten Schenkung von mir beraten.
Fragen zur Vorsorge
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Wie kann ich verhindern, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird? Ab welchem Alter ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung aufzusetzen? Brauche ich überhaupt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht? Und was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Als Anwältin für Erbrecht in München beantworte ich Ihnen alle Ihre Fragen. Ich erkläre Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Verfügungen beziehungsweise Vollmachten und sage Ihnen, welche unverzichtbar sind und warum. Beim Verfassen kommt es auf Detailgenauigkeit an, damit im Bedarfsfall Ihr tatsächlicher Wille umgesetzt wird. Ich informiere Sie auch darüber, welche Aufbewahrungsmöglichkeiten Sie haben, damit die Dokumente im richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.