Als Fachanwalt für Familienrecht betreue ich Sie gerne in allen Fragen rund um das Familienrecht. Etwa bei einer anstehenden Scheidung und der Trennung, der Lebenspartnerschaft, dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, dem Trennungsunterhalt bzw. dem nachehelichen Unterhalt. Ferner auch bei der Vermögensauseinandersetzung, dem Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich, der elterlichen Sorge, dem Umgang mit gemeinsamen Kindern sowie bei allen anderen Fragen rund um die gemeinsame Immobilie bzw. die Ehewohnung.
Dr. Volker v. Creytz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator, Dipl. – Kfm.
Meine Leistungen als Ihr Anwalt für Familienrecht in München
Scheidung
Eine Online-Scheidung ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen. Die Scheidung erfolgt unter Anwesenheit der noch nicht geschiedenen Ehegatten vor dem Amtsgericht, dort bei der Abteilung für Familiensachen. Voraussetzung der Scheidung ist in der Regel eine zumindest einjährige Trennung der Ehegatten. Zu diesen gesetzlichen Vorgaben beraten und begleiten wir Sie mit fachanwaltlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung.
Ehevertrag
In enger Absprache mit Ihnen entwerfen wir für Sie Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen und Schenkung- bzw. Überlassungsverträge sowie weitere familienrechtliche Vereinbarungen.