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Bronhofer & Partner

Ihr Anwalt für Familienrecht
in München

Ihr Anwalt für Familienrecht in München

Bronhofer & Partner

Ihr Anwalt für Familienrecht

Wird eine Ehe mit einer Scheidung beendet, müssen beide Seite einige wichtige Punkte beachten. Es geht nicht nur darum, sich rechtswirksam von dem Ehepartner zu trennen. Denn eine Scheidung ist nicht selten mit finanziellen Folgen verbunden. Als Anwälte für Familienrecht in München bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Bereich Familienrecht an. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei einer fairen Vermögensauseinandersetzung, der elterlichen Sorge oder allen Fragen, die sich rund um die gemeinsame Immobilie drehen.

In den folgenden Bereichen helfen wir Ihnen als Anwalt für Familienrecht in München

Unsere Rechtsberatung schließt alle Rechtsbereiche des Familienrechts ein. Im Detail unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen:

Scheidung und Trennung

Um sich rechtswirksam scheiden zu lassen, stellen Sie bei dem Familiengericht einen Scheidungsantrag. Dies geht allerdings erst, wenn das einjährige Trennungsjahr vorbei ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem letzten gemeinsamen Wohnort. Leben Sie nach der Trennung in verschiedenen Orten, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Antragsgegners.

In unserer Eigenschaft als Anwälte für Familienrecht in München unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Scheidungsantrags. Zu unseren Aufgaben zählen wir die Entwicklung einer Lösung, die Sie finanziell nicht beteiligt. Überdies erfahren Sie von uns, in welchen Härtefällen das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

Lebenspartnerschaft

Im Unterschied zu einer Scheidung muss sich bei der Aufhebung einer Lebensgemeinschaft nur eine Seite von einem Anwalt für Familienrecht in München vertreten lassen. Wünschen Sie eine einvernehmliche Trennung, können Sie hiervon profitieren. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft zu erfüllen sind und welche Dokumente Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen. Wie bei der Scheidung einer Ehe sollte auch hier zunächst das einjährige Trennungsjahr eingehalten werden. Auf Wunsch sind wir auch gerne vermittelnd als Mediator tätig. Möchten Sie noch einen Versöhnungsversuch starten, unterstützen wir Sie gerne. Das Trennungsjahr wird hierdurch nicht unterbrochen.

Das gemeinschaftliche Testament für Ehegatten "Berliner Testament"

Sie möchten zusammen mit Ihrem Ehepartner ein Berliner Testament verfassen? Das Besondere ist, dass sich beide Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen, sodass die Kinder im Falle des Todes eines Ehepartners erst einmal nicht erbberechtigt sind. Doch was geschieht, wenn die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil geltend machen? Und welche steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Dieses Szenario lässt sich durch die Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche Testament vermeiden. Diese Klausel ist eine Möglichkeit, die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass bei einem Berliner Testament die steuerrechtlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben. Insoweit kann es sinnvoll sein, den Kindern mit Eintritt des ersten Erbfalls bereits Zuwendungen zu machen. Freibeträge, steuerliche Gestaltung und Formerfordernisse sind nur einige Stichpunkte, über die wir Sie als Anwalt für Erbrecht in München sehr gerne in einem Beratungsgespräch informieren.

Kindesunterhalt

Nicht nur jedes minderjährige Kind kann gegenüber beiden Elternteilen den Anspruch auf Kindesunterhalt durchsetzen. Die Eltern müssen diese Verpflichtung so lange erfüllen, bis das Kind über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um sich selbst zu versorgen.

Im Fall einer Scheidung ist der Partner zur Leistung des Kindes verpflichtet, bei dem sich das Kind nicht regelmäßig aufhält. Der Anspruch verfällt auch dann nicht, wenn der ehemalige Partner eine neue Ehe schließt. Bei allen Fragen zum Kindesunterhalt stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Verfügung. Gerne können Sie uns als Ihren Anwälte für Familienrecht in München konsultieren, um die Höhe des Kindesunterhalts zu ermitteln.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt teilt sich in einen Trennungsunterhalt und in einen nachehelichen Unterhalt auf. Der Trennungsunterhalt wird der einen Seite gewährt, wenn die endgültige Trennung noch nicht mit der Scheidung beendet wurde. Der Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt Familienrecht München durchsetzen, wenn die Ehe durch die Scheidung rechtskräftig geschieden wurde.

Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt

Den Trennungsunterhalt können Sie gegen den Partner, von dem Sie sich getrennt haben, durchsetzen, wenn Sie selbst über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Auf der anderen Seite können Sie selbst nur zur Zahlung des Trennungsunterhalts verpflichtet werden, wenn Ihnen selbst genügend Geld zu leben bleibt.

Um den Anspruch auf Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt gegen Ihren Partner durchzusetzen, steht Ihnen Ihr Anwalt Familienrecht München gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist bei jeder Scheidung ein zentraler Punkt. Hier geht es unter anderem darum, das gemeinsame Vermögen und die noch bestehenden Verbindlichkeiten gerecht unter den zukünftigen Expartner aufzuteilen. Dabei unterstützen wir Sie als Anwälte für Familienrecht in München.

Mit unserer Hilfe erfahren Sie, wie Sie sich über Ihr Vermögen auseinandersetzen, ohne selbst einen finanziellen Verlust zu erleiden. Dies betrifft z. B. die Zuwendungen von Schenkungen oder die Beteiligung beider Ehepartner an einer gemeinsamen Firma.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich stellt eine Möglichkeit dar, dass Vermögen beider Ehepartner nach einer Scheidung gerecht aufzuteilen. Hierbei wird das Vermögen zu Beginn der Ehe mit dem Vermögen im Zeitpunkt der Trennung verglichen. Wer einen höheren Anteil hinzuerworben hat, ist gegenüber dem anderen zum Ausgleich verpflichtet.

Ihr Anwalt Familienrecht München unterstützt Sie bei der Ermittlung des Zugewinns und setzt die damit verbundenen Rechte für Sie um.

Umgang mit gemeinsamen Kindern

Bei einer Trennung der Eltern geht es auch um das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Wie dieses nach dem Auszug eines Elternteils aus der gemeinsamen Wohnung geregelt werden kann, hängt zu einem nicht unmaßgeblichen Teil von dem Wohl des Kindes ab. Aus gesetzlicher Sicht steht dem Kind ein Umgang mit beiden Elternteilen zu. Dieses Recht kann durch individuelle Gründe - z. B. ein zerrüttendes Verhältnis zu einem der beiden Elternteile - eingeschränkt werden. In welchen Fällen Sie das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder beantragen können, weiß Ihr Anwalt Familienrecht München.

Fragen rund um die gemeinsame Immobilie bzw. die Ehewohnung

Mit der Trennung vom Ehepartner möchte man auch einen eigenen Haushalt führen. Problematisch wird dies, wenn beide Ehepartner in einer Wohnung leben, die sie gemeinsam angeschafft haben. Hier bleibt nur der Weg der Einigung. Dieser sieht z. B. vor, dass ein unentgeltliches Nutzverhältnis oder ein Mietverhältnis zwischen den beiden Parteien vereinbart wird.

Ihr Anwalt Familienrecht München steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Nutzung der Immobilie bzw. der ehelichen Wohnung mit seiner fachlichen Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um mehr zu erfahren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Familienrecht München

Was leistet ein Anwalt Familienrecht in München?

Ein Anwalt Familienrecht München steht Ihnen bei allen familiären Streitigkeiten zur Seite, die nur durch eine Rechtsberatung geklärt werden können. Sie können mich hinzuziehen, wenn Sie wissen möchten, welche Folgen sie im Fall einer Scheidung zu erwarten haben und wie Sie das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder regeln sollen. Wir stehen Ihnen auch gerne mit unserem Wissen als Anwälte für Familienrecht zur Verfügung, um die Fragen nach dem Zugewinnausgleich, einer fairen Vermögensauseinandersetzung oder das Wohnrecht in der gemeinsamen Immobilie zu klären.

Anwalt Familienrecht München: Welche Vorteile bringt ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag können beide Ehepartner sich vor den rechtlichen Folgen einer Scheidung absichern. Die gesetzlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich oder zum Versorgungsausgleich treten gegenüber den Regelungen in dem Ehevertrag zurück. Der Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl bei der Hochzeit als auch während der Ehe möglich.

Als auf das Familienrecht spezialisierte Anwälte in München stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages und wirken auch an der rechtswirksamen Erstellung mit.

Wann ist eine Scheidung nach deutschem Recht möglich?

Der deutsche Gesetzgeber knüpft an den Bestand einer Ehe hohe Hürden. Dies gilt auch für den Fall der Scheidung. Möchten Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen, müssen Sie das Zerrüttungsprinzip beachten. Dies bedeutet, dass eine gemeinsame Lebensgemeinschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Weil dies nicht von heute auf morgen entschieden werden kann, ist im deutschen Familienrecht für den Fall der Scheidung ein Trennungsjahr vereinbart.
Als Anwälte für Familienrecht erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen im Einzelnen zu erfüllen sind, damit Sie sich nach dem Trennungsjahr von Ihrem Partner scheiden lassen können.

Anwalt Familienrecht München: Wann muss der Ehegattenunterhalt geleistet werden?

Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in einen Trennungsunterhalt und in einen nachehelichen Unterhalt. Zum Trennungsunterhalt ist der bessergestellte Ehepartner nur für die Zeit vor der Scheidung verpflichtet. Damit dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, muss er von der anderen Seite eingefordert werden.

Der nacheheliche Unterhalt kann beansprucht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört z. B., dass der eine Ehepartner ein gemeinsames Kind betreut, welches das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wann verliert der Anspruch auf Kindesunterhalt seine Gültigkeit?

Anders als der Ehegattenunterhalt sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes beide zum Kindesunterhalt verpflichtet. Dieses Recht des Kindes wird auch nicht dadurch verwirkt, dass die Mutter nach der rechtskräftigen Scheidung einen anderen Partner heiratet. Der neue Partner kann nicht zur Leistung des Kindesunterhalts verpflichtet werden. Der Anspruch auf Kindesunterhalt verliert erst seine Gültigkeit, wenn das Kind finanziell dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Was kostet ein Anwalt Familienrecht München?
Die Kosten für die rechtliche Beratung eines Anwalts in München richtet sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie auch ich Aufwand im Einzelfall ist, hängt auch von dem Umfang der Beratung ab. So ist z. B. zu unterscheiden, ob eine familienrechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich geklärt werden kann oder der Anwalt sich auch in einem gerichtlichen Verfahren für das Recht seines Mandanten einsetzen soll.