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Abfindung: Interview zu Ihren Ansprüchen & häufigen Fehlern

| Joshua Mauritz, LL.M. | Arbeitsrecht

Herzlich willkommen zu unserem Interview zum Thema „Abfindung“. Unser Gesprächspartner ist Rechtsanwalt Joshua Mauritz, der uns alle Fragen rund um dieses wichtige und oft komplexe Thema beantworten wird. Herr Mauritz ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Abfindungsverhandlungen. Im Gespräch wird er uns Einblicke in die rechtlichen Grundlagen, die Verhandlungsstrategien und die typischen Fallstricke geben, die Beschäftigte und Arbeitgeber in Bezug auf Abfindungen erwarten können. 

Was genau ist eine Abfindung und wann können Arbeitnehmer damit rechnen?

„Die Abfindung dient dazu, die finanziellen Nachteile bei Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Verliert man einen Arbeitsplatz, muss man meistens finanzielle Einbußen hinnehmen und sich auf die Suche nach einer neuen Stelle machen. Es kann viel Zeit vergehen, bis man die passende Stelle findet und meisten bekommt man dort eine erneute Probezeit, die immer mit dem Risiko einer schnellen Entlassung verbunden sein kann. Wichtig zu erwähnen ist, dass es – abgesehen von wenig Ausnahmefällen – kein Recht auf eine Abfindung gibt, sondern man sich diese verhandeln und manchmal auch erkämpfen muss.“

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung?

„Zunächst ist es wichtig, dass man dem Arbeitgeber überhaupt einen Grund gibt, mit einem über eine (höhere) Abfindung zu verhandeln. Das heißt konkret, einen Aufhebungsvertrag nicht sofort zu unterzeichnen und gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Für diese Klage haben Sie nur drei Wochen Zeit, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben. Danach sammeln wir alle Argumente, die für unsere Mandanten und gegen die Beendigung sprechen, um eine optimale Ausgangsbasis für Verhandlungen zu erhalten. Die Faktoren können vielseitig sein und reichen von der Betriebszugehörigkeit über das Lebensalter bis hin zum Beispiel der Leistung im Unternehmen."

 

Ist eine Abfindung auch ohne Kündigung möglich?

„Ja, Abfindungen können auch außerhalb von Kündigungen vereinbart werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Weg vor das Arbeitsgericht vermeiden möchte, weil er keinen Rechtsstreit will. Dann legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor oder spricht mit dem Arbeitnehmer offen über solche Möglichkeiten. Die Abfindung soll sicherstellen, dass beide Seiten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptieren und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.“

Wie hoch kann eine Abfindung sein?

„Die Abfindung richtet sich immer nach den Risiken der Angelegenheit. Das heißt: will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unbedingt loswerden, hat dafür aber keinen wirksamen Kündigungsgrund oder macht Fehler bei der Kündigung, kann die Abfindung sehr hoch ausfallen. Bei klaren Kündigungsgründen fällt die Abfindung normalerweise niedriger aus. Doch auch in solchen Fällen lassen sich häufig finanziell attraktive Angebote verhandeln. Das Gesetz schreibt die Abfindung nicht vor, gibt aber eine Faustformel an die Hand: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Häufig sind jedoch bedeutend bessere Angebote möglich.“

 

 anwalt arbeitsrecht mauritz

Gibt es auch bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung?

„Ja, auch bei betriebsbedingten Kündigungen kommt es häufig zu Abfindungen für die Arbeitnehmer.  Das liegt daran, dass die meisten betriebsbedingten Kündigungen nicht so wasserdicht sind, wie die Arbeitgeber es gerne darstellen. Der Arbeitgeber muss eine genaue Prüfung unternehmen, ob und wen er entlässt. Hierbei trifft er häufig falsche oder gar keine Abwägungen. Hiergegen können sich die Arbeitnehmer wehren und eine gute Abfindung erzielen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Arbeitgeber häufig auch eine große Entlassungswelle ankündigen, nur um dann kurze Zeit später neues Personal einzustellen. Auch in diesen Fällen kann eine Abfindung verhandelt werden“.

Welche rechtlichen Stolperfallen gibt es bei Abfindungen?

„Der Arbeitgeber bietet häufig nur die Abfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit an. Arbeitnehmer sollten sich dieses Angebot unbedingt prüfen lassen, vor allem, wenn kein Kündigungsgrund ersichtlich ist. In solchen Fällen sind häufig bedeutend höhere Abfindungen möglich. Daneben darf das Risiko einer Sperrfrist oder Wartezeit bei der Beantragung von Arbeitslosengeld nicht außer Acht gelassen werden. Hier ist es wichtig, dass ein Experte den Vertrag prüft, gegebenenfalls umformuliert oder nachverhandelt.“

Wie können Sie Arbeitnehmer in solchen Situationen unterstützen?

„Unsere Aufgabe ist es, die finanziell bestmögliche Lösung für unsere Mandanten zu finden. Wir prüfen jeden Fall auf die Risiken der Parteien, verhandeln finanziell attraktive Ergebnisse und sorgen dafür, dass unsere Mandanten mit einem guten Ergebnis aus der Verhandlung gehen. Dabei achten wir auf versteckte Klauseln, die Arbeitnehmer benachteiligen könnten, und kümmern uns selbstverständlich auch um Themen wie das Arbeitszeugnis, Freistellungen oder Sperrfristen."

Warum ist es wichtig, bei Abfindungsverhandlungen rechtlichen Beistand zu haben?

„Arbeitgeber sind viel häufiger in der Situation, Verhandlungen über Abfindungen zu führen, als Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sind, wenn überhaupt, nur einmal in ihrem Leben mit einer solchen Situation konfrontiert. Als Experten in solchen Verhandlungen können wir auf Augenhöhe mit Arbeitgebern oder deren Anwälten verhandeln und dadurch bedeutend höhere Abfindungen erzielen.“

Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn sie ein Abfindungsangebot erhalten?

„Sobald Sie ein Abfindungsangebot erhalten, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren und das Angebot von uns genauestens prüfen lassen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und akzeptieren Sie das Angebot in keinem Fall sofort. Wir raten immer dazu, das Angebot juristisch und finanziell bewerten zu lassen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Unsere Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen für die Arbeitnehmer ein besseres Ergebnis herauszuholen ist.“

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