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Variable Vergütung: Bonusregelungen & Rechte für Arbeitnehmer einfach erklärt

| Joshua Mauritz, LL.M. | Arbeitsrecht

1. Ihr Überblick in Kürze

  • Der Bonus ist ein Entgeltbestandteil und steht damit spiegelbildlich zur erbrachten Arbeitsleistung.
  • Ein Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers ist unzulässig, wenn der Bonus als Gegenleistung zur Arbeit vereinbart wurde.
  • Der Bonusanspruch steht Ihnen häufig auch bei unterjährigem Ausscheiden anteilig zu.
  • Bonusansprüche sind mit dem Arbeitgeber verhandelbar – häufig auch im Nachhinein.
  • Sind Zielvereinbarungen vereinbart, trifft den Arbeitgeber die Pflicht, diese zu definieren und Ihnen mitzuteilen.


Ein Bonus ist kein Geschenk des Arbeitgebers. Ist er vertraglich vereinbart und haben Sie Ihre Ziele erreicht, haben Sie ihn auch verdient. Und selbst bei unterjährigem Ausscheiden steht Ihnen regelmäßig ein anteiliger Anspruch zu.
Lassen Sie sich nicht mit Verweis auf Stichtagsklauseln abspeisen – diese sind häufig unwirksam.

Unsere Expertise:

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht können wir Sie bei der rechtssicheren Prüfung und Durchsetzung Ihrer Bonusansprüche umfassend unterstützen – egal, ob Sie unterjährig ausscheiden, Zielvereinbarungen angeblich verpasst haben oder der Arbeitgeber den Bonus überraschend gar nicht zahlen möchte.
Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

2. Was ist ein Bonus?

Der Bonus ist ein sogenannter variabler Vergütungsbestandteil der neben Ihrem Grundgehalt gezahlt wird und wird häufig für gute Leistungen oder in Abhängigkeit vom Erfolg eines Projekts oder des Unternehmens gezahlt.

Bonusvereinbarungen können individuell in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein oder kollektiv unternehmensweit gelten.
Ist der Bonus arbeitsvertraglich oder kollektiv geregelt, handelt es sich dabei regelmäßig um einen Lohnbestandteil, der Ihnen bei Erreichung der Ziele auch zusteht.

3. Wann habe ich Anspruch auf einen Bonus?

Zunächst muss eine Regelung im Arbeitsvertrag oder im Unternehmen bestehen.
Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die zu erreichenden Ziele konkret festzulegen und Ihnen mitzuteilen.

Aber Vorsicht – Unser Tipp:
Auch Sie als Arbeitnehmer trifft eine Mitwirkungspflicht: Erinnern Sie den Arbeitgeber rechtzeitig an die Zielvereinbarung.
Tun Sie das nicht, kann Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen werden.
Wirken Sie also frühzeitig auf eine Zielvereinbarung hin!

Der Bonus darf vom Arbeitgeber regelmäßig nicht einseitig auf null gesetzt werden.
Ausnahmen gelten nur, wenn Ziele klar verfehlt werden oder das Unternehmen wirtschaftlich sehr schlecht dasteht.

Liegt der Bonus im Ermessen oder in der freien Entscheidung des Arbeitgebers, sind ihm auch hier Grenzen gesetzt. Der Bonus darf nicht einfach vollständig entfallen.

5. Darf der Bonus gestrichen werden?

Ein Bonus kann nur ausnahmsweise dann gestrichen werden, wenn ein ausdrücklicher Widerrufsvorbehalt im Vertrag steht.

Achtung - Unser Tipp:
Sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalte – also Formulierungen, wonach der Arbeitgeber den Bonus „freiwillig“ zahlt – sind häufig unwirksam, vor allem dann, wenn der Bonus in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurde.

Der Arbeitgeber darf den Bonus also nicht willkürlich oder intransparent kürzen.

6. Was passiert bei Kündigung oder unterjährigem Ausscheiden?

Verlassen Sie das Unternehmen oder kündigt der Arbeitgeber, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Bonus?

Ein Anspruch auf eine „Zwischenbilanz“ besteht in der Regel nicht – dennoch haben Sie meist Anspruch auf einen anteiligen Bonus.

Wir helfen Ihnen in diesen Konstellationen dabei, eine gerechte und transparente Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden.

Wichtig:
Sogenannte Stichtagsregelungen, die den Bonus an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses koppeln, sind häufig unwirksam.
Selbst bei einer Eigenkündigung durch Sie als Arbeitnehmer kann ein Bonusanspruch bestehen bleiben.

Unser Tipp

Lassen Sie Ihre Bonusregelungen von uns prüfen und sich rechtlich beraten.
Weigert sich der Arbeitgeber, Ihren bereits erbrachten Arbeitsaufwand durch einen Bonus zu vergüten, wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns noch heute:

  • Telefon: +4989909015511
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