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Aufhebungsvertrag: Chancen, Risiken und rechtliche Stolperfallen im Überblick

| Joshua Mauritz, LL.M. | Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Viele Mandanten von uns bekommen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und fragen sich, ob sie diesen unterschreiben sollen oder nicht.
Aufhebungsverträge wirken auf den ersten Blick harmlos, können rechtlich aber höchst brisant sein.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, worauf Sie als Arbeitnehmer achten müssen – und was wir Ihnen aus der Praxis empfehlen können.

Ihr Überblick 

  • Immer mehr Arbeitnehmer erhalten Aufhebungsverträge – oft überraschend.
  • Aus Unsicherheit werden diese schnell unterschrieben.
  • Arbeitnehmer verschenken damit Geld oder riskieren eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur.
  • Aufhebungsverträge sind nur Angebote des Arbeitgebers – ohne Ihre Unterschrift haben sie keine rechtliche Relevanz.
  • Dieser Beitrag erklärt, worauf Sie achten sollten – und was wir Ihnen empfehlen können.

Was wir für Sie tun können

Wir prüfen gerne den Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag und können die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe, rechtssicher und wirtschaftlich attraktiv für Sie führen.

Dabei kümmern wir uns darum, dass Sie eine sehr gute Abfindung, ein faires Zeugnis, eine klare Freistellung usw. erhalten.

Wollen Sie mehr zum Thema Abfindung erfahren, lesen Sie auch unser Interview mit Herrn Rechtsanwalt Joshua Mauritz, LL.M..

Durch kluge Vertragsgestaltung sorgen wir dafür,  Sperrzeiten bei der Arbeitsagentur und dem Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Expertenbericht

Viele Aufhebungsverträge bieten zunächst keine oder nur eine sehr geringe Abfindung und sind häufig mit dem Risiko einer Sperre bei der Arbeitsagentur verbunden.

Da wir die typischen Verhandlungsstrategien und Formulierungen genau kennen, schaffen wir es für Sie, sowohl attraktive Abfindungen zu verhandeln als auch die Sperrfrist unwahrscheinlich werden zu lassen. Für viele unserer Mandanten konnten wir schon das doppelte an Abfindung, oder sogar Mehr, verhandeln.

Inhalt

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine übereinstimmende Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dabei gilt der Kündigungsschutz nicht, weil gerade keine Kündigung ausgesprochen wird. Und falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser nicht involviert werden.

Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich vom Abwicklungsvertrag dadurch, dass dieser erst nach einer Kündigung erfolgt. Der Aufhebungsvertrag beendet dagegen das Arbeitsverhältnis direkt.

Unser Tipp:
Unterschreiben Sie nie sofort einen Aufhebungsvertrag. Nehmen Sie sich immer das Recht auf Bedenkzeit – und lassen Sie den Vertrag auf finanzielle und rechtliche Tücken von uns prüfen.

2. Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Vorteile:

  • Häufig schnelle, stressfreie Trennung.
  • Oft mit finanzieller Abfindung.
  • Kein Gerichtsverfahren notwendig.

Nachteile:

  • Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Kein Anspruch auf Abfindung, Freistellung oder wohlwollendes Zeugnis.
  • Alles ist Verhandlungssache – und das kann auch zu Ihrem Nachteil genutzt werden.

Unser Tipp aus der Praxis:
Viele Arbeitgeber setzen auf den Überraschungseffekt und wollen Sie mit einer geringen Abfindung abspeisen.
Häufig werden z.
 B. nur ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angeboten – und das wird dann als „sehr gutes Angebot“ verkauft.

Lassen Sie sich davon nicht irritieren:
Wer gut vorbereitet ist, kann deutlich bessere Konditionen verhandeln.
Wir schaffen es regelmäßig, wesentlich höhere Abfindungen durchzusetzen, als Ihnen der Arbeitgeber ursprünglich anbietet.

3. Typische Fallen und Fehler bei Aufhebungsverträgen

Häufig sind Aufhebungsverträge so formuliert, dass Ihnen eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur droht.  Auch fehlen häufig klare Formulierungen zur Abfindungshöhe oder dem Auszahlungszeitpunkt.

Besonderes beliebt sind bei Arbeitgebern solche Klauseln, die Bonuszahlungen, Reisekosten oder andere Ansprüche ausschließen.In Aufhebungsvertägen verstecken sich in Standardverträgen viele einseitige Formulierungen zugunsten des Arbeitgebers.

Unser Rat:
Jede Klausel prüfen lassen. Es geht oft um viel Geld.

4. Was kann in einem Aufhebungsvertrag verhandelt werden?

Fast alles! Es gibt keine gesetzlichen Grenzen. Typische Verhandlungspunkte sind:

  • Beendigungsdatum
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Zeugnis
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln
  • Wettbewerbsverbote oder Wohlverhaltensklauseln

Gerne beraten wir Sie, welche individuelle Lösung für Sie am meisten Sinn ergibt.

5. Was tun, wenn der Arbeitgeber Druck macht?

Droht Ihr Arbeitgeber mit Kündigung oder setzt Sie psychisch unter Druck, sofort zu unterschreiben, kann das rechtswidrig sein. Eventuell können Sie den Vertragsschluss wegen Täuschung oder Drohung anfechten.

Wurden Sie unter Druck gesetzt?
Melden Sie sich umgehend bei uns – wir prüfen Ihre Rechte.

6. Arbeitslosengeld und Sperrzeit – das sollten Sie wissen

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld führen. Das passiert vor allem dann, wenn kein wichtiger Grund für die Vertragsunterzeichnung vorliegt.

Mögliche Ausnahmen:

  • Der Arbeitgeber hätte Sie ohnehin gekündigt.
  • Gesundheitliche Gründe sprechen für die Auflösung.

Wichtig:
Kleine Formulierungen im Vertrag entscheiden oft über Sperrzeit oder nicht.

Unser Tipp:
Saubere Formulierungen helfen, Sperrzeiten zu vermeiden. Wir kennen die richtigen und prüfen das für Sie.

7. Wann Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen sollten

  • Wenn es um Abfindung, Freistellung oder ein gutes Zeugnis geht.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Druck macht.
  • Wenn Sie sich wegen der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld unsicher sind.

Unsere Erfahrung:
Wir verhandeln fast täglich Aufhebungsverträge für unsere Mandanten und schaffe es diese signifikant zu verbessern und Risiken für Sie zu minimieren.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute:

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