Insolvenz des Arbeitgebers – Ihre Rechte als Arbeitnehmer verständlich erklärt
Ihr Überblick in Kürze
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Arbeitsverhältnisse bleiben zunächst bestehen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat zunächst keine Auswirkungen auf die laufenden Arbeitsverträge.
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Ausstehende Gehälter: Häufig sind die Unternehmen nicht mehr in der Lage, die Gehälter zu zahlen. Diese sind als Insolvenzforderungen geltend zu machen. Häufig tritt die Arbeitsagentur für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung mit Insolvenzgeld ein.
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Kündigungsschutz: Auch in der Insolvenz genießen Sie den Kündigungsschutz. Der Insolvenzverwalter muss die gesetzlichen Vorgaben also auch während der Insolvenz einhalten.
Was wir für Sie tun können
In dieser belastenden Situation, in der Sie sich Fragen stellen wie: „Was passiert mit meinem Job? Bekomme ich mein Gehalt? Muss ich mich arbeitslos melden?“, unterstützen wir Sie vollumfänglich. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Insolvenzarbeitsrecht stehen wir Ihnen als Unterstützung zur Seite.
Expertenbericht
Die Insolvenzen in Deutschland nehmen in ihrer Anzahl rasant zu. In den letzten Jahren und Monaten haben wir viele Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche informiert und ihnen geholfen, diese durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen schnell und zielgerichtet.
Inhalt
1. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, tritt nach Paragraph 108 Insolvenzordnung der Insolvenzverwalter in die Rolle des Arbeitgebers ein. Die Verpflichtung zur Arbeit auf Seiten der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtung zur Zahlung des Lohns bleiben bestehen. Kündigungen sind nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Wollen Sie aus eigenen Stücken das Unternehmen verlassen, beraten wir Sie gerne mit Blick auf die rechtlichen Folgen.
2. Ausbleibende Gehälter und Insolvenzgeld
Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben häufig die Gehälter oder Teile der Gehälter aus. Drei Monate vor der Insolvenzeröffnung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Gehaltsrückstände über das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur zu beantragen.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, wie Sie Insolvenzgeld beantragen können. Nach unserer Erfahrung bekommen Sie von den Unternehmen nicht die Unterstützung, die Sie brauchen.
3. Kündigungsschutz in der Insolvenz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht weiter anwendbar ist. Der Insolvenzverwalter ist also auch an den Kündigungsschutz gebunden. Sie als Arbeitnehmer können gegen ausgesprochene Kündigungen Kündigungsschutzklage einreichen.
Unser Tipp:
In einigen Fällen konnten die insolventen Unternehmen saniert und erfolgreich fortgeführt werden. Daher sollten Sie sich auch gegen Kündigungen in der Insolvenz mit einer Kündigungsschutzklage wehren, um sich die Möglichkeit der Wiedereinstellung oder einer Abfindung zu sichern.
4. Warum Sie handeln sollten
Die Insolvenz eines Unternehmens bedeutet zunächst einen großen Schock und führt zu Unsicherheiten. Häufig rennen Sie als Arbeitnehmer den relevanten Informationen hinterher. Egal, ob es um die Sicherung von Gehalt, die Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle oder den Schutz vor Kündigungen geht – Sie sollten die besonderen Spielregeln der Insolvenz kennen.
5. Wie wir Sie unterstützen können
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Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Insolvenzarbeitsrecht prüfen wir Ihre Gehalts- und Urlaubsansprüche und geben Ihnen in diesen unsicheren Zeiten die notwendigen Informationen an die Hand.
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In Fällen von Kündigungen reichen wir für Sie Kündigungsschutzklage ein.
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Wollen Sie das Arbeitsverhältnis selbst beenden? Wir sicher Ihre Ansprüche und beraten Sie.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
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